Das große Leuchten

Wer warf im April den Sylvesterknaller in Nachbars Garten? Eine Bremer Prozessposse

Zum Jahreswechsel nichts Ungewöhliches, mitten im April schon: Ein Sylvesterknaller. Was könnte das bedeuten?

Für Horst W. aus Bremen gab es im vergangenen Frühjahr auf diese Fragen nur eine Antwort: Der Nachbar Rolf E. hatte den Knaller aus einem Dachfenster gezielt in seinen Garten geschossen, wo Horst W. abends unter einem blühenden Kirschbaum verweilte. Das Motiv: „Nachbarschaftliche Feindschaft“. Erbost ging der 43-jährige Speditionskaufmann vor Gericht. Die Anklage: „Gefährliche Körperverletzung“.

Der Angeklagte Rolf E. konnte mit den Vorwürfen seines Nachbarn wenig anfangen. „Ich bin es nicht gewesen“, lautete das Statement des 29-Jährigen - und wer könnte das Gegenteil beweisen? Zeugen gibt es nämlich keine. Und die Geschichte des Klägers bestach nicht gerade durch Glaubwürdigkeit. Wiederholt sprach Horst W. von einem enormen Leuchten und einem Sausen in den Ohren ausgelöst durch den Knaller. Der verfing sich jedoch im Kirschbaum, bevor er Horst W. treffen konnte. Nur etwas Glut rieselte aus dem Baum auf die Jacke des Klägers.

Vage blieb vor allem die Schuldzuweisung: Er habe eine Gestalt am Dachfenster des Nachbarhauses gesehen. Sie aber nicht eindeutig erkennen können. Alles nur Verdacht. Aufgrund der uneindeutigen Beweislage ließ der vorsitzende Richter das Verfahren nun einstellen. Ob der „Burgfrieden“ anhält steht in den Sternen. „Noch keiner ist mit dem ausgekommen“, meint Rolf E., der von seinem Nachbarn bereits wegen Ruhestörung verklagt wurde. tav