Ewig auf Papas Tasche liegen

■ Nach dem Staatsdienst zum Sozialamt: Arbeitslosenhilfe für Referendare gestrichen

Beamter zu sein, ist toll: Job bis zur Rente und dafür keinen Pfennig dazu bezahlen. Beamter auf Widerruf zu sein, ist gar nicht mehr toll. Da zahlt man zwar auch nicht in die Renten- und nicht in die Arbeitslosenversicherung, aber dafür kommt am Ende vielleicht auch nur Sozialhilfe heraus. Denn die Bundesregierung hat ein Gesetz erlassen, nach dem niemand mehr Anspruch auf Arbeitslosenhilfe hat, der vorher kein Arbeitslosengeld bezogen hat. Das bekommt, wer innerhalb der vergangenen drei Jahre mindestens ein Jahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat. Hat man mindestens fünf Monate gearbeitet, gibt es Arbeitslosenhilfe.

Die gibt es außerdem für alle, die in einem sogenannten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis beim Staat angestellt waren. Das sind beispielsweise Juristen und Lehrer währemd ihres Referendariates oder Soldaten. Fanden sie nach Dienst oder Referendariat keinen Job, bekamen sie bisher gleich Arbeitslosenhilfe. Damit ist seit 1. Januar Schluss. Jetzt gibt es Sozialhilfe. Nach Informationen des Arbeitsamtes betrifft das Gesetz in Hamburg zur Zeit 1700 Menschen. Wer schon 1999 diese originäre Arbeitslosenhilfe bezogen hat, bekommt sie nur noch bis Ende März.

Und dann? „Gehe ich wohl zum Sozialamt“, sagt eine Juristin, die nach ihrem Referendariat noch keinen Job gefunden hat und nun monatlich 840 Mark Arbeitslosenhilfe bekommt. Das findet sie „beschissen“ und ist sich sicher, dass sie nicht alleine davon betroffen sein wird: „Bei den Juristen sieht es nicht gut aus, nicht umsonst gibt es auf einmal so viele Anwälte.“

Bevor sie aber Sozialhilfe bekommt, muss sich erstmal die Verwandtschaft finanziell offenbaren. Während man bei Arbeistlosenhilfe noch 8000 Mark besitzen darf, sind es bei Sozialhilfe nur 2000 Mark. Im ersten Fall werden nur die Lebenspartner, im zweiten nähere Verwandte überprüft und gegebenenfalls zur Kasse gebeten.

Im Zweifel müssen wieder Mama und Papa zahlen. „Da gehe ich lieber kellnern“, sagt eine Lehramts-Referendarin, „das ist doch ein Unding“. Sechs Jahre Studium, Referendariat und dann wieder an den Tresen. Da verbringen allerdings viele ihrer KollegInnen schon heute Abende und Wochenenden – „weil die Bezüge von Referendaren um 25 Prozent gekürzt wurden“. Die 29-Jährige muss nun jeden Monat mit 1400 Mark auskommen, unterrichtet dafür fünf Stunden selbständig, zwei mit Anleitung und sechs weitere hospitiert sie: „Vollzeit-Ausbildung zum Teilzeit-Gehalt“.

Zurzeit gibt es in Hamburg etwa 900 Rechts- und 400 Lehramts-Referendare, die im Sommer fertig werden. „Wir werden vermutlich fast alle in den Schuldienst übernehmen“, sagt Viola Griehl, Pressesprecherin der Schulbehörde. Bei den Juristen kann das niemand sagen, denn da landen ohnehin nicht alle beim Staat. Sandra Wilsdorf