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Gesprochenes Recht 1

Waren (dpa) – Hahn Willi aus Torgelow, Mecklenburg-Vorpommern, darf weiter krähen. Rechtskräftig. Ein Richter hatte die Klage eines Handelsvertreters abgewiesen, der vor wenigen Jahren aus der Stadt in das Dorf gezogen und dem Gockel das Krähen wegen „psychischen Stresses und hohen Blutdrucks“ nur zu bestimmten Zeiten erlauben wollte. Das Gericht befand: Hühner samt Hahn sind dorfüblich. Die Torgelower haben Willi derweil in ihrer Gaststätte eine Erinnerungstafel aufgestellt.

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