Amtliche Kindesentziehung

■ Verden schickt Minderjährige allein nach Kurdistan

Die Ausländerbehörde des Landkreises Verden soll sich der Kindesentziehung schuldig gemacht haben. Nach Angaben des Niedersächsischen Flüchtlingsrats hat die Behörde vor einem Jahr die „freiwillige Ausreise“ einer damals 15-jährigen Kurdin in die Türkei organisiert, ohne den zum Vormund bestellten Bruder zu informieren. Vorher hatte die Minderjährige schriftlich auf die Fortführung ihres Asylverfahrens verzichtet, was jedoch ohne Zustimmung des Vormunds nicht gültig ist.

Das Mädchen fühlte sich vom Bruder schlecht behandelt und wollte deshalb zu den Eltern ins kurdische Nusaybin zurücckehren. Die Ausländerbehörde organisierte daraufhin im Januar 1999 die Ausreise nach Ankara in Begleitung zweier Beamter. Die Busreise ins mehrere hundert Kilometer entfernte Nusaybin musste die 15-Jährige allein bewältigen. Dort stellte sie fest, dass ihr Vater wegen PKK-Aktivitäten zu lebenslanger Haft verurteilt ist. Im März wurde auch die Mutter verhaftet, so dass die Jugendliche seither auf sich allein gestellt ist.

Ihr Bruder hat nun Strafanzeige gegen Ausländeramts-Leiter Gerd Depke wegen Entziehung Minderjähriger gestellt. Zusätzlich ist gegen ihn eine Dienstaufsichtsbeschwerde des Niedersächsischen Flüchtlingsrats bei Oberkreisdirektor Werner Jahn anhängig. Pro Asyl forderte den Verwaltungschef auf, das Mädchen „umgehend nach Verden zurückzuholen“. not