Jack Straw unter Druck

Britischer Innenminister verteidigt Geheimhaltung der Pinochet-Gutachten

London/ Berlin (dpa/taz) – Der britische Innenminister Jack Straw hat die Geheimhaltung des Ärzteberichtes über den Gesundheitszustand des chilenischen Ex-Diktators Augusto Pinochet (84) verteidigt. „Es wäre sehr ungewöhnlich, wenn ein medizinischer Befund weitere Verbreitung fände“, sagte Straw gestern.

Am Mittwoch hatte Straw bekannt gegeben, der im Oktober 1998 in London verhaftete Ex-General sei nach Feststellung der vom Ministerium beauftragten Fachärzte nicht verhandlungsfähig und könne nicht nach Spanien ausgeliefert werden.

Der Genfer Generalstaatsanwalt Bernard Bertossa kritisierte, dass die britischen Behörden den Untersuchungsbericht vertraulich behandeln. „Diese Vorgehensweise ist typisch britisch und heuchlerisch, sofern das nicht ohnehin das Gleiche ist“, sagte er in einem gestern von der Westschweizer Zeitung Le Temps veröffentlichten Interview. Auch die Schweiz hatte nach der Festnahme Pinochets ein Auslieferungsgesuch gestellt.

Gestern hatte Straw noch einmal erklärt, dass er das ärztliche Gutachten nicht veröffentlichen werde, weil dies eine Bedingung für Pinochets Zustimmung zur Untersuchung gewesen sei. Straw: „Wichtig war, dass der Untersuchungsbericht mir und der britischen Staatsanwaltschaft zugänglich gemacht würde.“

Die Gefangenenhilfsorganisation amnesty international (ai) erklärte, der Zugang zu dem Untersuchungsbericht sei von entscheidender Bedeutung, falls Staaten mit Auslieferungsbegehren gegen die bevorstehende Freilassung Einspruch einlegen wollten. Auch die Anwälte der spanischen Nebenkläger, Juan Garcés und Manuel Murillo, beklagten, dass der spanischen Regierung die medizinischen Gutachten nicht zugeleitet worden seien. Außerdem kritisierten sie, die vier Professoren der ärztlichen Untersuchungskommission seien zur Hälfte vom britischen Innenminister, zur anderen Hälfte von Pinochet selbst benannt worden, ohne dass die Auslieferung begehrenden Staaten beteiligt gewesen seien. Dies widerspreche den Grundsätzen der Unparteilichkeit, heißt es in einer Erklärung der Anwälte von gestern.