Versicherung will Vertrauen schaffen

Ein neues Gütesiegel für Onlinelädensoll die Umsätze im Internet steigern

Die Deutschen trauen sich noch immer nicht so recht, im Internet einzukaufen. Deutschland liege hinter dem weltweiten Durchschnitt zurück, warnte eine Marktforschungsfirma letztes Jahr. Allerlei Gütesiegel sollen das tief sitzende Misstrauen abbauen. Am Dienstag stellte der Versicherungskonzern Gerling seine Version dieser Idee vor. Sie heißt „Trusted Shops“ (www.trustedshops.de). Internetkrämer, die mit diesem Zeichen für sich werben wollen, müssen garantieren, dass ihre Kunden den Kaufpreis zurückbekommen, wenn die Ware, die sie online bestellt haben, nicht binnen 30 Tagen ausgeliefert worden ist.

Dieselbe Garantie soll auch gelten, wenn ein Kunde die Ware einfach nur zurückgeben möchte, und sogar – besonders einschlägig im gegenwärtigen Gründungsfieber – wenn der Onlinehändler während der Lieferfrist Pleite gegangen ist. Bei wem dann freilich das Geld eingetrieben werden soll, konnte der Geschäftsführer von Trusted Shops und Vorstandsvorsitzende der „Gerling Spezialen Kreditversicherungs-AG,“ Bernd Meyer, nicht sagen. Derart schwarze Schafe möchte er gar nicht erst in die Vertrauensliste aufgenommen sehen. Das Gerling-Siegel werde erst nach „sehr umfangreicher und anspruchsvoller Prüfung“ vergeben, und umsonst ist es auch nicht. Wer es werbewirksam auf seiner Homepage vorzeigt, muss dafür eine Grundgebühr von 5.000 Mark im Jahr und eine Prämie von 0,2 Prozent des erzielten Umsatzes zahlen.

Für die Kunden ist die Gerling-Garantie kostenlos, allerdings muss man sich online registrieren, wenn man sie tatsächlich in Anspruch nehmen will. Den nahe liegenden Verdacht der heimlichen Datensammelei versuchte Meyer mit der Versicherung zu zerstreuen, diese Personendaten würden nicht einmal innerhalb des Konzerns weiterverwendet und auch bei Trusted Shop gelöscht, „sobald sie nicht mehr gebraucht werden“.

Zu den Auflagen, die Onlinehändler bei Gerling erfüllen müssen, gehört unter anderem, dass sie nur Waren anbieten, „die den gesetzlichen Bestimmungen einschließlich der Jugendschutzregelungen entsprechen“. Außerdem sollen sie „den sicheren Umgang mit den Kundendaten“ gewährleisten. Vor allem in dieser Hinsicht lässt das Internetgeschäft viel zu wünschen übrig, wie Verbraucherschutzverbände wiederholt angemahnt haben. Ganz gezielt will Peter Wedde, Professor an der Fachhochsule in Frankfurt am Main, diesen Missstand bekämpfen – mit einem weiteren Gütesiegel. Das Zeichen solle etwas rätselhaft „Quid!“ heißen, meint der Professor, und könnte schon ab kommenden Herbst „die Persönlichkeitsrechte von Kunden und Arbeitnehmern stärken“. Es solle auf „freiwilliger Basis“ an kleine und mittelständische Betriebe vergeben werden. niklaus@taz.de