Arbeitgeber gegen Abschiebung

■ „Mövenpick“ kämpft mit Petition für einen liberianischen Mitarbeiter, den das Arbeitsamt der Ausländerbehörde auslieferte

Die Firma „Mövenpick“ hat eine Petition für ihren Mitarbeiter Mahamadu Seidu eingereicht. Der Liberianer soll abgeschoben werden, weil das Arbeitsamt ihm die Vollzeit-Beschäftigung verweigerte und deshalb das Sozialamt seine Krankenkasse zahlt (taz berichtete am 7. Januar). Die Betreiber des Restaurants im Hanse-Viertel, seit sieben Jahren Arbeitgeber von Seidu, bitten nun den Petitionsausschuss der Bürgerschaft um ein Bleiberecht für den Liberianer.

Der lebt seit 12 Jahren in Hamburg, seit 1992 arbeitete er bereits bei „Mövenpick“. Dort wird er von den KollegInnen und seinem Arbeitgeber sehr geschätzt. Deshalb „haben wir während all dieser Jahre immer wieder versucht, für Herrn Seidu die Arbeitsgenehmigung für einen Vollzeitarbeitplatz zu bekommen“, schreiben Mövenpick-Regionaldirektor Gerhard Jensen und Personalleiterin Erika Endres in der Petition. „Hätte Herr Seidu diese Vollzeit-Arbeitserlaubnis bekommen, hätte er genügend Einkommen gehabt, um selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen zu können und bräuchte keinerlei staatliche Unterstützung.“

Stattdessen reduzierte das Arbeitsamt im Frühjahr 1998 sogar die zuvor erlaubte Arbeitszeit von 17,5 Stunden auf eine „geringfügige Beschäftigung“ – obwohl „Mövenpick“ versicherte, den Mitarbeiter dringend zu brauchen. Seidu, der sich zuvor selbst versorgte und Steuern, Kranken- und Sozialversicherung zahlte, musste zum Sozialamt gehen.

Deshalb fällt er jetzt nicht unter die Bleiberegelung für sogenannte „Altfälle“, die ihm ansonsten den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland ermöglicht hätte. Die nämlich setzt voraus, dass man seinen Lebensunterhalt selbst finanzieren kann. Ausnahmen gibt es für Familien mit Kindern, nicht aber für einzelne MigrantInnen. Seidu fällt raus – dank dem Arbeitsamt. Das sei „eine bodenlose Ungerechtigkeit und Ironie, die ihres Gleichen sucht“, schreibt die Leitung von „Mövenpick“.

Eine zweite Petition hat eine Bekannte für Seidu eingereicht. Sie bietet sogar an, aus ihrem privaten Portemonnaie dem Sozialamt die Krankenkassenbeiträge zu erstatten, falls der Liberianer nur derentwegen das Land verlassen soll.

Der Petitionsauschuss hat die Ausländerbehörde mittlerweile aufgefordert darzulegen, inwieweit bei Altfällen berücksichtigt werden kann, dass jemand unverschuldet seinen Job verloren hat. Die Weisung der Hamburger Innenbehörde, mit der die bundesweite Altfall-Regelung in der Hansestadt umgesetzt wird, könnte dann eventuell nachgebessert werden.

Elke Spanner