Schrottautos werden immer teurer

■ Die Altautoverordnung des vorletzten Jahres greift jetzt: die ersten Verwarnungen und Bußgelder gehen raus, wenn es keinen Nachweis gibt, wo das Schrottauto geblieben ist

Die Altautoverordnung ist gut anderthalb Jahre alt. Fristgemäß werden jetzt die ersten Konsequenzen gezogen: Mahnschreiben, für die Ex-Autobesitzer, die keine Verwertungsnachweise oder Kaufverträge für ihre ehemaligen Autos bringen können. Seit Oktober sind deshalb die ersten Verwarnungen im Umlauf. Und auch die ersten Bußgeldbescheide sollen nicht mehr lange auf sich warten lassen.

Denn wer sein Auto vorrübergehend still legt, muss spätestens anderthalb Jahre später nachweisen, wo das Auto geblieben ist. Kann er das nicht, winken jetzt die ersten Geldstrafen. Aber trotz Infobroschüren der Kfz-Zulassungstelle wissen viele nicht, dass sie die Nachweise nach einem Jahr liefern müssen. Betroffen sind vor allem diejenigen, die ihr Auto ausgeschlachtet haben oder es ohne Kaufvertrag über Zwischenhändler nach Osteuropa verkauften.

Ursprünglich sollte die Altautoverordnung dafür sorgen, dass Schrottautos ordnungsgemäß bei einem Verwertungsbetrieb landen, der Teile der Wracks wieder recyclen kann. Allerdings komme nur „ein Bruchteil“ der Autos in den sechs zertifizierten Bremer Verwertungsbetrieben an, klagt einer davon – die Masse dagegen werde in den Osten verkauft.

In der Tat sei die Altautoverordnung „total unbefriedigend“, meint auch Abschnittsleiter Bernt Hinrichts: Für die Behörde ist es vor allem ein riesen Verwaltungsaufwand, um Verwertungsnachweise und Kaufverträge zu bekommen. Viele Käufe waren offiziell nicht teurer als eine Mark. Aber ob das überhaupt Kaufverträge sind, wird derzeit noch vor Gericht entschieden.

Die Verwertungsbetriebe dagegen stöhnen, weil sie trotz hoher Investitionen kaum Schrottautos bekommen. „Ich habe teuer in Anlagen und Hallen investiert“, sagt zum Beispiel Erwin Meyer. Aber statt in seinen Verwertungsbetrieb, „gehen die Autos nach Osteuropa.“ Recyclingfreunde klagen auch über die Lücke im Gesetz: Da habe sich ein großer Markt für Schrottautos jenseits der Altautoverordnung aufgetan.

Pro Monat kommen bei der Zulassungsstelle durchschnittlich 200 Nachweise über ordnungsgemäße Verwertungen an – und das seien „verschwindend wenige“. Mitte der 90er noch sollen bei den Verwertungsbetrieben monatlich bis zu 5.000 Schrottautos gelandet sein. Genaue Zahlen, wie viele Autos den Verwertungsbetrieben heute entgehen, gibt es allerdings nicht.

Die Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung liegen zwischen hundert und 300 Mark – je nach Zustand. „Die Kosten haben sich rumgesprochen“, so Ulrike Heckmann von den Bremer Entsorgungsbetrieben. Und vielen sei das zu teuer – da kommt ein Verkauf für ein paar Mark gen Osten billiger.

Offiziell soll ein Jahr nach der vorübergehenden Stilllegung der Zulassungsbehörde ein Nachweis über die Entsorgung bei einem Verwertungsbetrieb oder ein Kaufvertrag vorliegen. Gibt es keinen Nachweis, gehen seit Mai letzten Jahres die ersten „Erinnerungsschreiben“ raus: rund 450 pro Monat mit Androhung einer Geldstrafe. Denn „viele reagieren erst, wenn es Geld kostet“, so die Erfahrung der Behörde. Zwei Drittel liefern dann den erforderlichen Nachweis. An die Restlichen gehen Verwarngeldbescheide in Höhe von 50 Mark raus. Werden die nicht gezahlt und ist der Nachweis immer noch nicht erbracht, kommt schlussendlich ein Bußgeldbescheid.

Derzeit sind neue Gesetze in Arbeit, um die Altautoverordnung zu verbessern. Im Bundesumweltministerium soll schon an einer Novelle gebastelt werden. Und auch in der EU wird derzeit über neue Altauto-Gesetze heftig gestritten. Ein Vorschlag sieht vor, dass in Zukunft die Hersteller und nicht wie bisher die Letztbesitzer für die Verwertung zahlen müssen. Aber so schnell sei eine Änderung noch nicht in Sicht, da wird „gemauert“, heißt es. pipe