Bulmahn ändert drei Bafög-Details

Die Bildungsministerin legt ihre Eckpunkte zur Bafög-Reform vor: Kindergeld wird nicht mehr angerechnet, Freibeträge und Bedarfssätze sollen steigen ■ Von Isabelle Siemes

Berlin (taz) – Bundesbildungsminsterin Edelgard Bulmahn will mit ihren gestern vorgelegten Eckpunkten zur Bafög-Reform mehr soziale Gerechtigkeit herstellen. „Nicht mehr der Geldbeutel entscheidet künftig über die Bildung und damit die berufliche Zukunft der Jugendlichen“, erklärte die SPD-Politikerin. Auch der bildungspolitische Sprecher ihrer Partei, Stephan Hilsberg, und sein Grünen-Kollege Matthias Berninger zeigten sich mit der Reform, die 2001 in Kraft treten soll, zufrieden. Doch weder sie noch die Ministerin konnten genaue Zahlen nennen, wie viele Studierende künftig mit staatlicher Unterstützung rechnen können.

Erreichen will Bulmahn die Chancengleichheit durch drei Detail-Änderungen des Bafög. Indem das Kindergeld nicht mehr zum Einkommen der Eltern gerechnet wird, können mehr Familien die Bafög-Schwelle erreichen. Auch durch die Erhöhung des Elternfreibetrages haben mehr Studierende Anspruch auf Förderung. Die konkrete Höhe des Freibetrages wollte oder konnte die Minsterin allerdings nicht nennen.

Durch die Anhebung der Bedarfssätze schließlich werden die Studis künftig mehr Geld im Beutel haben. Der Höchstsatz des Bafög soll den gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Er wird von 1.030 auf 1.100 Mark erhöht. Zusammen mit dem Kindergeld ergäbe sich eine passable Summe, rechnete Bulmahn. Das setzt natürlich voraus, dass die Eltern das Geld auszahlen und nicht, wie Kanzler Schröder rät, zum Häuslebauen verplanen.

Finanziert werden soll die Neuerung des Bafög durch zusätzliche 500 Millionen Mark jährlich. Diese habe Finanzminster Eichel ihr bereits zugesichert, freute sich Bulmahn. Zusammen mit dem Anteil der Bundesländer und der Ausgleichsbank ergebe sich eine Milliarde Mark mehr an Fördermitteln. „Das steigert die bisherigen Ausgaben um rund 50 Prozent“, erklärte die Ministerin. Allerdings hat sie noch keine Zusicherung der Länder. Auch bei der Studienabschlussfinanzierung hat Bulmahn ein neues Konzept. Bislang musste eine Weiterförderung nahtlos an das Studium anschließen. Jetzt sollen die Absolventen ein Bankdarlehen erhalten – auch nach Überschreiten der Förderhöchstdauer. Sie dürfen allerdings nicht mehr als vier Semester darüber liegen. Zugleich will die Ministerin die Förderhöchstdauer „einheitlich an die festen Regelstudienzeiten knüpfen“.

Das von den Grünen eingebrachte Konzept eines Bildungskredits mit Zinsen will Bulmahn prüfen lassen. Es solle aber auf keinen Fall für das ganze Studium gelten, so die Ministerin. Die Kredite könnten „zeitlich begrenzt“ und in „besonderen Studiensituationen“ vergeben werden. Etwa wenn Bafög-Empfänger, die im Ausland studieren, mehr Geld bräuchten. Weiter will Bulmahn die Studierenden in Ost und West gleichstellen. Bisher erhielten die Ost-Studis weniger Zuschläge, etwa bei Wohnkosten und Krankenversicherung.