Wo der Instinkt verloren gegangen ist, hilft das Gesetz

Bau- und Rüstungsindustrie bestechen gern. Dass die Politik der Wirtschaft Korruption im Ausland erlaubte, schlägt laut Transparency International auf Deutschland zurück

Die Baufirmen sind am schlimmsten, dann folgen Rüstungskonzerne und die Energiewirtschaft: International tätige Firmen dieser Branchen bestechen nach einer Umfrage des Wiener Gallup-Instituts im Ausland Behörden und Politiker, um Aufträge zu bekommen, Konkurrenten auszustechen, Gesetze und Strafen zu umgehen.

In Auftrag gegeben wurde die Umfrage von Transparency International (TI), einer weltweit tätigen regierungsunabhängigen Organisation, die sich seit 1993 dem Kampf gegen die Korruption widmet und die Ergebnisse der Umfrage gestern in Berlin vorstellte. Befragt wurden 770 Manager, Wirtschaftsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Bankenvertreter in 14 Schwellenländern.

Für Peter Eigen, den Vorsitzenden von TI, hat die Bestechung der Firmen im Ausland einen direkten Bezug zu den derzeitigen Skandalen in der Bundesrepublik: „Es ist scheinheilig, unmoralisch und selbstsüchtig, wenn Deutschland davon ausgeht, dass die Firmen im Ausland in großem Maße Enscheidungsträger bestechen dürfen, ohne dass dieselbe Korruption zurückschwappt. Für den Zauberbesen, den Deutschland da losgelassen hat, muss es irgendwo den Preis bezahlen“, ist Eigen überzeugt. Was TI jetzt beim CDU-Skandal beobachte, so der ehemalige Weltbank-Manager, sei ein „klassischer Fall der internationalen Verquickung“.

Die Parteienfinanzierung bezeichnet Eigen als „Einfallstor“ für die Korruption. Dagegen helfe weniger ein Verbot von Spenden als beispielsweise eine Begrenzung und Transparenz. Wichtig für den Schutz vor Korruption seien außer entsprechenden Gesetzen eine „aktive Zivilgesellschaft, die sich ganz rabiat gegen Korruption wendet“, und eine dynamische Demokratie, in der Regierungen wechseln. „Lange Regierungsphasen führen bei manchen Machthabern zu einer Veränderung des Instinktes.“ Wo der Instinkt verloren gegangen ist, hilft seit Februar 1999 eine gesetzliche Handhabe weiter: Seitdem gilt die Konvention der 24 OECD-Länder gegen Korruption, die selbige unter Strafe stellt – und zwar auch dann, wenn die Firmen im Ausland bestochen haben, sich aus dem Land aber längst zurückgezogen haben.

Die Konvention bezeichnet Eigen als „Quantensprung der internationalen Rechtsordnung“. Sie verpflichtet auch deutsche Behörden dazu, bei Ermittlungen mit dem Ausland zusammenzuarbeiten. Drei Viertel der von Gallup zu der OECD-Konvention Befragten kannten die neue Gesetzeslage zwar nicht, manche Firmen reagieren aber längst. TI nennt als Beispiel Firmen, mit denen die Organisation zusammenarbeitet: Siemens, Daimler, ABB – „das sind keine Waisenkinder, aber nun arbeitet man an Verhaltenskodizes für die Mitarbeiter“.

Nicht nur da zeichnen sich laut TI positive Entwicklungen ab: Noch vor einigen Jahren, nämlich 1996, sei Korruption in Deutschland als akzepables Mittel zur Erhaltung von Arbeitsplätzen verteidigt worden, auch von der damaligen Regierung, die sich damit schwer getan habe, beim Entwurf der Konvention mitzuarbeiten. Diese Haltung, so Eigen, habe sich gewandelt. „Früher wurde Korruption hingenommen wie das Wetter – heute weiß man, dass sie bekämpfbar ist.“

Als vorbildich zur Prävention vor Korruption bezeichnet TI dabei die Gesetzgebung in Skandinavien und den USA: Dort müssten nicht Bürger begründen, warum sie ein Recht auf Informationen haben wollen, sondern Firmen müssen begründen, warum sie Informationen vorenthalten. „Wir haben aber leider in Deutschland nicht die Tradition des Bürgers mit Wächterfunktion wie in diesen Ländern“, bedauert Carel Mohn, Sprecher von TI. Noch nicht.

Maike Rademaker