Kein Stau für A 20

■ Anwälte der Einwender monieren mangelhafte Öffentlichkeit von Plänen

Obwohl die EinwenderInnen „schwere Verfahrensfehler“ geltend machten, ist gestern die Erörterung der Ostsee-Autobahn A 20 in Groß Grönau bei Lübeck fortgesetzt worden. Einen halben Tag lang hatte das schleswig-holsteinische Wirtschaftsministerium als Planfeststellungsbehörde mit sich gerungen, bis es zu dem Schluss kam: „Man ist auf der sicheren Seite.“ Einzelne Vorhaltungen der EinwenderInnen stritt eine Sprecherin rundweg ab.

Der Hamburger Rechtsanwalt Michael Günther, dessen Kanzlei die Gemeinde Groß Grönau sowie Landwirte und Naturschutzverbände in dem Verfahren vertritt, behauptet, viele der EinwenderInnen hätten die Unterlagen zur Linienbestimmung für die Ostsee-Autobahn nicht einsehen können. Damit sei ihnen die Möglichkeit genommen worden, angreifbare Punkte der Trassenplanung zu erkennen.

In der öffentlichen Bekanntmachung über das Auslegen der Pläne für die A 20 sei nicht auf die parallele Auslegung der Unterlagen zur Linienbestimmung hingewiesen worden, argumentieren die Anwälte. Die Unterlagen hätten zudem nicht in allen Gemeinden und auch dort nur unvollständig ausgelegen. Dagegen sagt die Sprecherin des Ministeriums: „Wir gehen davon aus, dass bei der Bekanntmachung der Linienbestimmungsunterlagen kein Verfahrensfehler vorliegt.“

In den Augen des Anwalts Günther geht es längst nicht nur um Formfehler: Um den Autobahnbau zu beschleunigen, sei die Linienführung verwaltungsintern diskutiert worden. Erst im Planfeststellungsverfahren könnten die Unterlagen von EinwenderInnen eingesehen werden; erst dann unterlägen sie somit öffentlicher Kritik.

Strittig ist nach Angaben Günthers, ob die ökologisch wertvolle Wakenitz-Niederung senkrecht oder diagonal von der A 20 durchschnitten wird, ob das per Tunnel oder per Brücke geschieht und wie Groß Grönau davor bewahrt werden kann, dass 20.000 Autos täglich durchs Dorf zur Autobahn drängen. Gernot Knödler