Wer zuerst wohnt, besitzt zuerst

■ Finanzsenator Peter Kurth will die öffentlich geförderte Altbausanierung zum Eigentumsprogramm umbauen. Auf der Strecke bliebe auch die bauliche Selbsthilfe. Bündnisgrüne kritisieren Aufgabe von Belegungsbindungen

Finanzsenator Peter Kurth (CDU) will der öffentlich geförderten Altbausanierung an den Kragen. Wie aus einem der taz vorliegenden Schreiben der Finanzverwaltung an Bausenator Peter Strieder (SPD) hervorgeht, hat er dabei vor allem die Förderprogramme „soziale Stadterneuerung“ sowie „bauliche Selbsthilfe“ im Visier.

Ersteres regelt die öffentlichen Zuschüsse an Eigentümer, mit denen sich das Land Berlin nicht nur begrenzte Einstiegsmieten, sondern auch Belegungsrechte sichert. Beim zweiten Programm geht es um die finanzielle Förderung von Selbsthilfeprojekten bei der Altbausanierung.

Nach dem Willen der Finanzverwaltung sollen beide Programme nun stärker auf die „Eigentumsbildung eigengenutzter Wohnungen im Altbaubestand“ ausgerichtet werden. Im Klartext: Wo bislang die Mieten subventioniert werden, sollen künftig die Bewohner selbst gefördert werden. Das Ziel: eine „höhere Identifikation der Bewohner mit ihrer Umgebung“ und ein „Beitrag zur sozialen Stabilisierung“. Im Gegenzug würden freilich tausende Wohnungen aus der Belegungsbindung der Bezirke fallen.

Das ist aber noch nicht alles. Wie schon in den vergangenen Jahren stimmt die Finanzverwaltung wieder ihr Klagelied über angeblich zu hohe Fördermittel für Selbsthilfeprojekte an. Um dies künftig zu ändern, sollen beide Teilprogramme kurzerhand zu einer Richtlinie zusammengefasst werden. Begründung: „Bauliche Selbsthilfe rechtfertigt für sich noch keinen überproportionalen Mitteleinsatz.“

Zwar ist der Bausenator für die Formulierung der Richtlinien zuständig, Kurths Behörde ist in diesem Fall aber mit zeichnungsberechtigt. Das Schreiben vom 30. Dezember sieht die Finanzverwaltung deshalb als Eckpunktepapier, das es zwischen beiden Verwaltungen abzustimmen gelte.

Die baupolitische Sprecherin der Bündnisgrünen, Barbara Oesterheld, hat Kurths Pläne gestern als „voll daneben“ bezeichnet. Sowohl die Selbsthilfe als auch die Belegungsrechte müssten „unbedingt erhalten werden“. Anstatt über neue Richtlinien zu diskutieren, müssten die alten Richtlinien verlängert werden. Diese, so Oesterheld, seien erst im Juli 1999 in Kraft getreten. Wenn nun schon wieder neue Richtlinien verabschiedet würden, wüsste man in den Sanierungsgebieten nicht mehr, wie man denn Hauseigentümer künftig beraten solle.

In der Bauverwaltung hat man das Schreiben indes zur Kenntnis genommen. „Die Finanzverwaltung versucht seit Jahren, diese Punkte zu verhandeln“, sagte Strieders Sprecherin Dagmar Buchholz. Uwe Rada