Weglaufen nach zwei Jahren

Ausländerinnen, die einen Deutschen geheiratet haben, bekommen ihr eigenes Aufenthaltsrecht frühzeitiger als bisher

Berlin (taz) – Die 1997 reformierte Regelung für ein Aufenthaltsrecht von ausländischen Ehefrauen taugt nicht viel. In diesem Ergebnis waren sich die Vertreter und Vertreterinnen aller Fraktionen gestern im Bundestag einig – auch die Rednerinnen und Redner von CDU und FDP.

Demnächst sollen Ausländerinnen, die mit einem Deutschen verheiratet sind, bereits nach zwei Jahren Ehe ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erhalten – bisher müssen sie vier Jahre darauf warten. Diese Änderung soll im April in Kraft treten.

Außerdem wird die „außergewöhnlichen Härte“, von der eine Frau bisher getroffen sein musste, um vor den vier Jahren, ein eingeständiges Bleiberecht zu erhalten, durch „besondere Härte“ ersetzt werden. Bisher war es so, dass der Begriff der „außergewöhnlichen Härte“ im Gesetz nicht klar definiert war.

Hanna Wolf, SPD, begründete die Neuregelung damit, dass es darum gehe, „gleiche Lebensverhältnisse für alle Ausländerinnen in ganz Deutschland zu schaffen“. Bisher seien alle Gesetzreformen für ausländische Frauen und Kinder „Stückwerke geblieben“.

So wurden in einigen Bundesländern auch Frauen abgeschoben, wenn sie von ihren deutschen Ehemännern zuvor misshandelt worden waren. So hatte etwa in Bayern eine Zuwanderin kaum die Chance sich auf die Härteklausel zu berufen. Dort musste eine ausländische Ehefrau eine schwere Körperverletzung erlitten haben, um sich von ihrem Ehemann trennen zu können, ohne Gefahr zu laufen, abgeschoben zu werden.

„Das heißt, sie musste ein lebenswichtiges Glied oder das Sehvermögen verlieren, gelähmt oder geisteskrank sein“, erläuterte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen, Irmingard Schewe-Gerigk gestern in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs die unwürdige Praxis. Eine für alle Bundesländer verbindliche Regelung soll nun Abhilfe schaffen. Dem Argument der CDU-Frau, Ilse Falk, mit dem Absenken der Frist von vier auf zwei Ehejahre, werde „das Problem der Scheinehen mit ihren menschenverachtetenden Folgen“ weiter verschärft, trat Schewe-Gerigk entgegen: „Nach Zahlen des statistischen Bundesamts sind binationale Ehen und Ehen von Migranten und Migrantinnen nicht stärker von Scheidungen betroffen als deutsche Ehen.“

Die FDP signalisierte Zustimmung für den neuen Gesetzentwurf, weil der alte „in keiner Weise befriedigend“ sei, so Innenpolitiker Max Stadler. Er kritisiert aber, dass die Sozialhilfeklausel kaum geändert worden sei. Nach bisherigem Recht kann eine Migrantin ausgewiesen werden, wenn sie auf Sozialhilfe angewiesen ist. Das will er bei den Diskussionen in dem Gremien geändert wissen. „Kleinlich und menschlich schäbig“ habe Otto Graf Lambsdorff diese Regelung schon 1997 genannt, erinnert sich Stadler in der Debatte. Und Lambsdorff steht bestimmt nicht im Ruf, ein Sozialromantiker zu sein. Karin Nink