Rita Süssmuth under cover

Ex-Bundestagspräsidentin deckte auf:95 waren 27 Mark zu viel in der CDU-Kasse

Aufmerksame Mitarbeiter des Bundestagspräsidiums dürfte die Nachricht von Kohls schwarzen Kassen kaum überrascht haben. Denn schon einmal, im Geschäftsjahr 1995, brachte eine „schwarze Kasse“ die Union an den Rand der Legalität. Der Rechenschaftsbericht der Partei drohte zu kippen, wie die damalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) in ihrem „Bericht über die Rechenschaftsberichte 1994 und 1995 sowie über die Entwicklung der Finanzen der Parteien gemäß § 23 Abs. 5 des Parteiengesetzes (PartG)“ enthüllte. Doch die schwarze Rita ließ Milde walten – nicht ohne ihrer Partei streng ins Gewissen zu reden. Der CDU sei verdeutlicht worden, „dass hinsichtlich des Verbuchens von Spenden höchste Sorgfalt notwendig ist“, schrieb Süssmuth, „da sich finanzielle Auswirkungen auf die staatliche Finanzierung ergäben“ – und zwar für alle Parteien.

Als Betreiber der Barkasse war ein nicht genannter Ortsverband der Jungen Union (JU) aufgeflogen. Auf den Plan gerufene CDU-Funktionäre hatten die schwarze Kasse kurzerhand aufgelöst, dabei jedoch einen folgenschweren Fehler begangen: Sie schrieben das Geld der Nachwuchsunionisten offiziellen CDU-Konten gut, verbuchten es dabei jedoch nicht – wie es das Gesetz verlangt – als „sonstige Einnahme“, sondern als „Einnahme aus Spenden“.

Wer den skandalösen Deal aufdeckte, darüber schweigt sich der Süssmuth-Bericht aus. Dafür ärgerte sich die frühere Parlamentspräsidentin über den entstandenen Schaden: „Die fehlerhafte Buchung hatte zur Folge, dass die Partei bei ihrem für die Berechnung der staatlichen Teilfinanzierung zugrunde zu legenden Ausweis einen zu hohen Wert angegeben hatte.“

Zum Glück für die ertappte Buchhaltung und die gebeutelte Staatskasse konnte Süssmuth den Betrag genau beziffern: Er belief sich auf 74 Mark und 91 Pfennig. „Dies wiederum“, folgerte Süssmuth, „führte dazu, dass der Partei fälschlicherwiese staatliche Mittel in Höhe von 27 DM zugeflossen sind.“ Bezüglich § 24 Abs. 5 PartG hat die Behörde noch einmal nachgerechnet: Die CDU hatte sich illegal an staatlichen Mitteln bereichert, und zwar – gemessen an dem, was der Staat ihr außerdem zahlte – um 0,0000445 Prozent.

Markus Wierz