Elektronische Fußfessel wird nur in Frankfurt getestet

Die Bundesregierung blockiert alle Modellversuche – außer dem hessischen, der ohne Gesetzesänderung auskommt. Vor allem die Grünen sind gegen die neue Strafform

Freiburg (taz) – Nur die Hessen kamen durch. Der elektronisch überwachte Hausarrest wird in diesem Jahr lediglich mit einem Modellversuch in Frankfurt getestet. Zwei weitere Modellversuche in Baden-Württemberg und Hamburg werden dagegen von den rot-grünen Regierungskoalitionen im Bund blockiert.

Der Modellversuch im schwarz-gelb regierten Hessen soll am 2. Mai mit rund 30 Personen beginnen, gab das Justizministerium in Wiesbaden jetzt bekannt. An einem Arm- oder Fußband wird dabei ein Sender befestigt, der über das heimische Telefon mit einem Computer in der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung verbunden ist. Verlassen die Arrestanten unbefugt ihre Wohnung, wird ein Alarm ausgelöst. Tagsüber können die Haushäftlinge arbeiten gehen.

Speziell für den zweijährigen Versuch wurden vier ABM-Kräfte eingestellt, die die Arrestanten betreuen und durch unangemeldete Besuche auch Auflagen wie das strikte Alkoholverbot kontrollieren sollen. Zugelassen werden für den hessischen Versuch nur Straftäter, die zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurden.

Der Hausarrest kommt dann in Frage, wenn sich das Gericht nicht zwischen Haft und Bewährungsstrafe entscheiden konnte, oder bei einem Verstoß gegen Bewährungsauflagen. Vermutlich wird mit diesem Versuch aber kaum ein Haftplatz eingespart und nur die Bewährungsstrafe verschärft.

Für das Land Hessen hat dies zumindest einen Vorteil: Weil hierfür keine Änderung des Strafvollzugsgesetzes erforderlich ist, kann der Versuch als einziger überhaupt stattfinden. Anders sieht es dagegen bei den Modellversuchen aus, die die Länder Baden-Württemberg und Hamburg planen. In Mannheim sollen Täter, die eine Geldstrafe nicht bezahlen konnten, statt in den Knast in den elektronisch überwachten Hausarrest gehen.

Und in Hamburg ist vorgesehen, dass der Hausarrest bei inhaftierten Straftätern als letzter Test vor der endgültigen Entlassung genutzt wird. Hier soll die elektronische Fußfessel als alternative Vollzugsform getestet werden.

Um solche Modellversuche zu ermöglichen, hat der Bundesrat im letzten Herbst einen Gesetzentwurf eingebracht. Immerhin 11 von 15 Ländern stimmten einer Öffnungsklausel für das Strafvollzugsgesetz zu. Dieser Gesetzentwurf liegt derzeit aber im Rechtsausschuss des Bundestags, und es sieht nicht so aus, als ob er im Parlament eine Mehrheit bekomme. Vor allem die Grünen haben sich gegen die neue Technologie festgelegt.

Wenn ein Täter zu Hause „wie ein Tiger im Käfig“ gehalten werde, dann führe das vor allem zu Aggressionen gegenüber Ehefrauen und Kindern, meinen die Grünen. Auch bloße Modellversuche werden abgelehnt. „Wenn die Technologie mal da ist, wird man sie so schnell nicht wieder los“, befürchtet der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck. SPD-Experte Jürgen Meyer kritisiert zwar die „ideologische Haltung“ der Grünen, will aber auch nicht für die blockierten Modellversuche kämpfen.

So dürfte dem hessischen Versuch nun besonderes Gewicht zukommen, obwohl er anfangs von vielen Beobachtern gar nicht richtig ernst genommen wurde. Doch das Funktionieren der Technik, der Betreuungsbedarf und die Reaktion der Angehörigen können auch unter den Frankfurter Rahmenbedingungen studiert werden. Ausgewertet wird der „absolut ergebnisoffene“ Versuch vom renommierten Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg. Teilnehmen sollen nur Personen, die ausdrücklich zugestimmt haben.

Christian Rath