EU will Deutschland wegen BSE-Embargo anklagen

Weil Deutschland das Embargo gegen britisches Rindfleisch noch nicht endgültig aufgehoben hat, droht ein Prozess vor dem EuGH. Auch Embargo gegen Schweiz soll fallen

Brüssel (dpa/taz) – Die EU-Kommission droht Deutschland weiterhin mit rechtlichen Schritten im Streit um die Aufhebung des Embargos für britisches Rindfleisch. Auch ein Gespräch zwischen Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer (Grüne) und Verbraucherkommissar David Byrne brachte gestern in Brüssel keine Annäherung.

Die Ministerin wertete das Gespräch mit Byrne zwar diplomatisch als „sehr konstruktiv“, Entscheidungen seien aber nicht getroffen worden. Erst am 17. März entscheidet der Bundesrat endgültig über den Fall des deutschen Embargos gegen Großbritannien, wie ihn die Bundesregierung bereits vergangene Woche erlassen hat. Fischer erklärte, eine Zustimmung zur BSE-Verordnung im Bundesrat sei sehr wahrscheinlich.

Die EU-Kommission erwägt dennoch, schon vor der Entscheidung des Bundesrates ein Verfahren wegen Vertragsverletzung gegen Deutschland zu eröffnen. Letzter Schritt eines solchen Verfahrens wäre eine Klage vorm Europäischen Gerichtshof (EuGH). Eine Sprecherin der Behörde sagte, trotz Versprechungen habe Deutschland die Aufhebung des Boykotts bis jetzt verzögert. „Wir müssen darauf achten, dass das EU-Recht umgesetzt wird.“

Die rot-grüne Bundesregierung hatte vergangenen Mittwoch beschlossen, das Importverbot fallen zu lassen, zugleich aber eine Kennzeichnungspflicht für britisches Rindfleisch einzuführen. Dieses Fleisch muss dann, wenn es direkt oder über andere Länder nach Deutschland gelangt, mit einem „XEL“-Aufdruck versehen werden. Dies ist aber praktisch nur bei direkter Einfuhr wirklich zu kontrollieren. Die Bundesländer sind bislang uneins über die Aufhebung des Boykotts. Auch das 1996 gegen die Schweiz verhängte Rindfleischembargo hob das Kabinett vergangene Woche auf. Anders als bei „british beef“ soll es keine Kennzeichnungspflicht geben.

Großbritannien darf seit August 1999 unter strengen Auflagen wieder Rindfleisch exportieren. Aus Furcht vor der Rinderseuche BSE behielten Frankreich und Deutschland aber nationale Importverbote bei. Frankreich und die EU-Kommission verklagten sich deshalb Ende Dezember gegenseitig vor dem EuGH.

Peinlich für Frankreich: EU-Kontrolleure deckten auf, dass in Einzelfällen entgegen dem EU-Verbot dort weiter Rinder mit Tiermehl gefüttert worden waren. Dies ist der Hauptpfad für die Ansteckung der Tiere mit BSE. urb