Pinochet darf doch noch nicht nach Hause fliegen

Englands oberstes Zivilgericht ermöglicht Widerspruch gegen Ausreiseerlaubnis

London (AFP/taz) – Die Hoffnungen des chilenischen Ex-Diktators Augusto Pinochet auf eine baldige Rückkehr in seine Heimat haben sich zerschlagen. Die Berufungskammer des Londoner High Court ließ gestern die Berufung der belgischen Regierung und von sechs Menschenrechtsgruppen zu. Dies war die letzte Möglichkeit gewesen, zu verhindern, dass der britische Innenminister Jack Straw den 84-jährigen Pinochet aus „humanitären Gründen“ nach Chile ausreisen lässt.

Straw hatte Mitte Januar gesagt, dass er zu einer solcherart begründeten Ausreise „geneigt“ sei, und stützte sich dabei auf ein bis heute nicht veröffentlichtes Ärztegutachten. Dagegen hatten die Regierung Belgiens, die Pinochets Auslieferung beantragt hat, sowie die Menschenrechtsgruppen amnesty international, Human Rights Watch, Redress Trust, Medical Foundation for the Care of Victims of Torture und zwei chilenische Gruppen Einspruch erhoben. Das High Court, Englands oberstes Zivilgericht, wies die Einsprüche letzte Woche zurück, wogegen die Kläger Berufung einlegten. Mit der jetzt erfolgte Entscheidung ist ein Widerspruch gegen Straws Ausreiseerlaubnis für Pinochet für zulässig erklärt worden.

Die Kläger argumentierten, die britische Regierung habe unfair gehandelt, indem sie das Ärztegutachten nicht veröffentlichte. So sagte Nigel Pleming, der Anwalt der belgischen Regierung, Innenminister Straw habe nicht bekannt gegeben, welche medizinischen Tests dem Gutachten zugrunde lagen. Die belgische Regierung habe aber ein Recht, das Gutachten zu sehen. Der britische Innenminister berief sich seinerseits auf die ärztliche Schweigepflicht.

D.J.