Richter als ÖPNV-Anwalt

■ Fünf Monate Knast ohne Bewährung wegen Schnorrens auf Bahnhöfen

Acht Monate Gefängnis – ohne Bewährung – lautet das Urteil für den Angeklagten W. Drei davon erhält er für einen Handtaschendiebstahl, die restlichen fünf für „wiederholten Hausfriedensbruch“. Trotz Hausverbot hatte der 30-Jährige sich innerhalb eines Jahres an die hundert Male in verschiedenen Bahnhöfen aufgehalten – „ohne Reiseabsicht“, wie ihm zur Last gelegt wird, sondern um zu schnorren. „Ich will mich gar nicht rausreden“, bestätigt der gelernte Maurer alle Vorwürfe, „aber wie sollte ich denn sonst an Geld kommen?“

Nach der Wiedervereinigung war er aus Mecklenburg-Vorpommern nach Hamburg gezogen. An eine feste Arbeitsstelle ist W. seitdem nicht gekommen, dafür aber an Drogen: Heroin, Alkohol, Tab-letten, „was ich eben bekommen konnte“. Dafür reichte die Sozialhilfe von 480 Mark monatlich allerdings nicht auch noch. Dass er zur Finanzierung seiner Sucht nicht mehr stiehlt, wird dem auch wegen Diebstahls Vorbestraften immerhin positiv ausgelegt. Der Handtaschendiebstahl, den er unter Entzugserscheinungen begangen hat, sei eher als „Ausrutscher“ zu werten, befindet die Staatsanwältin. Von seiner Sucht loskommen will W., und vor allem arbeiten. Aber vor einer stationären Therapie hat er Angst: „Ich kann nicht den ganzen Tag im Kreis sitzen und reden“. Doch die Staatsanwältin sieht darin die einzige Alternative. Trotz ihrer Bedenken wegen der vielen Vorstrafen plädiert sie für eine Bewährungsstrafe, mit der Auflage, dass W. in die stationäre Therapie geht. „Ich werde mich sofort darum kümmern“, verspricht der Angeklagte. Das glaubt Richter Hübner jedoch nicht: „Das geht doch alles wieder los, wenn sie auf freien Fuß kommen“. Deshalb solle er ins Gefängnis. Dort könne W. schließlich „Therapie statt Strafe“ beantragen.

Und eine Inhaftierung sei nicht zuletzt im öffentlichen Interesse, da es für Reisende schließlich nervig sei, „wenn man immer wieder angelabert wird. Das schädigt auch die Attraktivität des Öffentlichen Nahverkehrs“. sila