Mit der Steuerreform auf Du und Du
: Hohe Nettoentlastung

Berlin (taz) – 44,2 Milliarden Mark müssen Unternehmen und Beschäftigte ab 2005 jährlich weniger an Steuern zahlen. Das sieht der Gesetzentwurf zur Steuerreform vor, den das Bundeskabinett gestern verabschiedet hat.

Die Reform soll im Jahr 2001 in Kraft treten und in mehreren Schritten erfolgen. Dabei wird die Unternehmensbesteuerung neu geregelt, die Einkommenssteuertarife sinken schneller als in der schon im vergangenen Jahr beschlossenen Einkommenssteuerreform vorgesehen war.

Bei Unternehmen soll künftig die Unterscheidung zwischen einbehaltenen und ausgeschütteten Gewinnen wegfallen, die bislang mit 40 bzw. 30 Prozent besteuert wurden. Beide unterliegen dann einem einheitlichen Körperschaftssteuersatz von 25 Prozent. Inklusive Gewerbesteuer werden Kapitalgesellschaften also künftig insgesamt 38 bis 39 Prozent Steuern zahlen – Abschreibungen nicht mitgerechnet. Gewinne aus dem Verkauf von Beteiligungen an anderen Kapitalgesellschaften sind steuerfrei.

Gleichzeitig ändert sich die Besteuerung der Dividenden. Bisher galt das Anrechnungsverfahren, bei dem das Unternehmen den Gewinn mit 30 Prozent versteuerte und der Aktionär den so bereits gezahlten Betrag auf seine eigene Steuerschuld anrechnen lassen konnte. Beim neuen Halbeinkünfteverfahren muss der Aktionär die Hälfte seiner Dividenden bei der Einkommenssteuer mitversteuern. Mit dieser eigentlich steuersystematisch begründeten Änderung will der Bundesfinanzminister 4,98 Milliarden Mark mehr einnehmen.

Personenunternehmen, das sind mehr als 80 Prozent aller deutschen Firmen, werden größtenteils von der Gewerbesteuer befreit und profitieren – wie Beschäftigte – von den niedrigeren Tarifen bei der Einkommenssteuer. Bis 2005 sinkt der Eingangstarif auf 15 Prozent, der Spitzensteuersatz auf 45 Prozent. Allerdings haben Personengesellschaften auch die Wahlmöglichkeit, sich wie eine Kapitalgesellschaft behandeln zu lassen und so von der niedrigen Körperschaftssteuer zu profitieren. Im Finanzministerium geht man davon aus, dass der Wechsel im ersten Jahr, also 2001, für rund 10 Prozent in Frage kommt, 2003 könnten es 25 Prozent sein.

Der Gesetzentwurf muss noch von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden.

bw