Hunde mit TÜV beißen nicht

■ Grüne fordern die Überprüfung aller großen Hunde und ihrer Halter. Große Koalition konnte sich bislang noch nicht einmal auf einen generellen Leinenzwang verständigen

„Zwei Möpse“, steht auf dem Einmachglas im Regal, daneben „Dalmatiner mit Wasserkopf“. Die Hundewelpen sind in Alkohol eingelegt und gehören zu den 20.000 Ausstellungsstücken des Blankenburger Hundemuseums. Gestern stellte hier die Fraktion der Bündnisgrünen ihre Vorschläge für eine neue Hundeverordnung vor – eingerahmt von Porzellanpudeln und „Handarbeiten aus ausgekämmten Hundehaaren“. „Wir wollen zeigen, dass wir keine Hundehasser sind“, betonte die Sprecherin für Stadtentwicklung, Claudia Hämmerling. „Ich habe selbst einen Mischling.“

Nach dem Willen der Grünen soll dieser bald mit seiner Halterin zum „Hunde-TÜV“. Der Entwurf fordert, dass alle Hunde überprüft werden, die größer als 40 Zentimeter (Schulterhöhe) oder schwerer als 17 Kilogramm sind. Bisher müssen Hundehalter erst zur Prüfung, wenn ihr Hund schon zugebissen hat.

Beim „TÜV“ sollen die Hunde beweisen, dass sie ungefährlich sind. Und ihre Halter müssen zeigen, dass sie mit den Tieren umgehen können. Denkbar, so Hämmerling, seien Tests mit einem Jogger oder auf einem Spielplatz. Wird der Hund aggressiv, kann er einbehalten werden. Einem unfähigen Besitzer droht ein Hundehaltungsverbot. Generell soll dieses für Leute gelten, die bereits wegen Gewaltverbrechen verurteilt wurden. Wer den Test besteht, bekommt eine Plakette für das Halsband. „Große Hunde ohne Plakette werden einkassiert.“

Das Konzept mit einer „Liste gefährlicher Hunderassen“, wie es in Brandenburg angewandt wird, lehnen die Grünen ab. „Die Leute züchten jetzt die abenteuerlichsten Kreuzungen, damit ihre Kampfhund-Mischlinge nicht auf der Liste stehen.“

Ob sich die Vorschläge der Grünen durchsetzen, hängt von SPD und CDU ab. In der vergangenen Legislaturperiode konnte sich die große Koalition nicht einmal auf einen generellen Leinenzwang einigen. Erst nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das im Januar eine höhere Steuer für Kampfhunde erlaubt hatte, wurde die SPD aktiv. SPD-Innenpolitikerin Heidemarie Fischer will nun nach dem Vorbild von Bayern oder Brandenburg (siehe Kasten) eine Hundeverordung einführen, in der 15 Kampfhunderassen als gefährlich eingestuft werden. Außerdem plädiert Fischer für die Erhebung einer Kampfhundesteuer von bis zu 1.000 Mark im Jahr. Jetzt liegt der Steuersatz bei 240 Mark. Die CDU neigt zum bayerischen Modell. „Ein Genehmigungsvorbehalt ist am einfachsten durchsetzbar“, sagt der innenpolitische Sprecher Roland Gewalt. Eine Kampfhundesteuer lehne die CDU aber ab.

Im Hause von Gesundheitssenatorin Gabriele Schöttler (SPD) will man das schriftliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abwarten, bevor ein Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt wird. Bis dies so weit sei, will Schöttler darauf drängen, dass die bestehende Verordung strikter umgesetzt werde, erklärte ihre Sprecherin Regina Kneiding. Die Überlegungen der Bundesinnenministerkonferenz, die im März einen Arbeitskreis zum Thema bundeseinheitliche Hundeverordnung abhalten will, würden in das Berliner Gesetzgebungsverfahren einfließen.

Frauke Niemeyer
Plutonia Plarre