Karriere-Ende für diebische Polizisten

■ Disziplinargericht befindet auf Entlassung: Nach sechs Jahren Prozess soll die 30.000 Marks-Unterschlagung an zwei Ukrainern echte Folgen haben / Verteidiger wollen in Berufung gehen

Die Verteidiger zweier Bremer Polizisten zogen vor der Diszipli-narkammer im Verwaltungsgericht gestern alle Register. Vergebens. Die beiden Beamten Ralf W. und Thorsten Sch. müssen wegen Unterschlagung aus dem Polizeidienst entlassen werden. Doch sechs Monate sollen sie noch halbiertes Gehalt bekommen.

Die Disziplinarkammer folgte damit einem Urteil des Landgerichts. Dort waren die beiden heute 36- und 40-jährigen Polizisten in der zweiten Instanz des Strafprozesses zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil sie zwei Ukrainern 30.000 Mark abgenommen und diese eingesteckt hatten. Obwohl die beiden Beamten, die seitdem vom Dienst suspendiert sind, die Tat bis heute nicht zugegeben haben, hatten die Richter sie der Tat für schuldig befunden. Das Landgericht hatte dieses Urteil vor allem mit der Glaubwürdigkeit der bestohlenen Ukrainer begründet. Dass zwei sprachunkundige Landesfremde ausgerechnet zwei deutsche Polizisten grundlos anzeigen sollten, leuchte nicht ein – auch wenn die Verteidigung die Glaubwürdigkeit der Ukrainer zu erschüttern versuchte.

Die Geschichte hatte 1994 begonnen, als einer von zwei Ukrainern, die in Bremen zwei Firmen-Laster kaufen wollten, von einem Kaufhausdetektiv angehalten wurde. Die beiden herbeigerufenen Polizisten, Ralf W. und Thorsten Sch., durchsuchten den Mann, stellten bei ihm Bargeld sicher – was sie nie quittierten – nahmen sich dann sein Bahnhofs-Schließfach vor – und verabschiedeten sich danach, ohne ihm die rund 30.000 Mark für den Autokauf zurückzugeben.

„Damit haben sie in einem Kernbereich schwerwiegend gegen ihre Pflichten verstoßen“, begründete gestern das Disziplinargericht das Urteil. Die beiden Polizisten hätten ihr Amt auf Kosten unerfahrener, sprachunkundiger Ausländer miss-braucht. Sie hätten das Geld offenbar in der Annahme eingesteckt, dass niemand den Ukrainern glauben werde. Tatsächlich wurden sie zu mehreren Revieren geschickt, bevor sie Anzeige erstatten konnten. Auch der Vertreter der obersten Dienst- und Einleitungsbehörde hielt den seit drei Jahren bei reduzierten Bezügen vom Dienst sus-pendierten Polizisten vor, das Ansehen der gesamten Beamtenschaft beschädigt zu haben. Sie seien den Kollegen nicht mehr zumutbar. „Keiner will doch noch in ihrer Nähe sein – wenn noch etwas passiert.“

Im Zivilverfahren hatten die beiden Polizisten zuletzt vor wenigen Monaten einen Vergleich zugestimmt, wonach sie dem Ukrainer rund 28.000 Mark der unterschlagenen Barschaft zurückerstatten werden. Bislang haben sie nicht gezahlt. Jetzt droht ihnen die Zwangsvollstreckung. Das jedoch war gestern nicht Thema – da das Disziplinarverfahren vor allem an den Ausgang des Strafverfahrens, an die zehn-Monate-auf-Bewährung, gebunden ist. Nur wenn die Verteidiger schwerwiegende Verfahrensfehler hätten plausibel machen können, wäre die Bindung an dieses Urteil erloschen. Das jedoch misslang der Verteidigung. Sie plant nun einen zweiten Anlauf vorm Disziplinarhof des Oberverwaltungsgerichts.

Möglich scheint jetzt auch die Wiederaufnahme des Verfahrens. Denn neben verschiedenen Argumenten, die das frühere Unterschlagungs-Urteil erschüttern sollten, hatten die Verteidiger überraschend auch einen bislang unbekannten Zeugen benannt. Dieser könnte ihre Mandanten entlasten. Er habe 1994 auf dem Bahnhofsvorplatz beobachtet, wie die beiden Streifenbeamten einem der Ukrainer ein Geldbündel gegeben habe – so die Ankündigung. Das Disziplinargericht erklärte sich für eine solche Beweisaufnahme jedoch als nicht zuständig. ede