Vorsicht beim Internet

■ Hamburgs Datenschutzbeauftragter stellt seinen Zweijahresbericht vor

Bei der Einführung der Bürgerbegehren ist der Datenschutz „schlicht vergessen worden“, kritisierte gestern Hans-Hermann Schrader. Es sei gesetzlich bislang nicht ausgeschlossen, dass die bei Bürgerbegehren gesammelten personenbezogenen Daten für andere politische oder kommerzielle Zwecke benutzt werden, bemängelte Hamburgs Datenschutzbeauftragter bei der Präsentation seines Zweijahresberichtes 1998/99.

Keine Bedenken hat Schrader dagegen, dass drei Vertrauensleute der Bürgerinitiativen die Auswertung der Unterschriftenlisten durch die Bezirksämter kontrollieren. Bei der Auszählung war es in den vergangenen Wochen zu Unregelmäßigkeiten gekommen.

Darüber hinaus warnte Schrader vor zunehmenden Risiken durch neue Serviceangebote. Dem Servicegewinn stehe eine Ausweitung des Personenkreises gegenüber, der ohne Wissen des Kunden auf dessen Daten zurückgreifen könne. Problematisch sei insbesondere die Nutzung des Internets. Um zu vermeiden, dass Unbefugte hier Daten etwa des Sozialamtes oder der Innenbehörde abrufen können, müss-ten diese getrennte Computersysteme ohne Netz-Zugriff betreiben.

Mangelhaft, so Hamburgs oberster Datenschützer, sei nach wie vor der behördeninterne Versand sensibler personenbezogener Informationen organisiert. Offen würden etwa vom Familiengericht Scheidungsurteile, Schriftsätze mit Angaben über sexuellen Miss-brauch oder psychiatrische Behandlung zu Behörden transportiert. Schrader mahnte das von der Justizbehörde bereits Anfang November 1999 angekündigte Gesamtkonzept zur Verbesserung des Datenschutzes an. ee