Schreck vor der Hochzeit

■ Bei der Ex-Freundin eingestiegen: Geldstrafe wegen Hausfriedensbruch

Die Liebe brachte ihn erst von England nach Deutschland und dann ins Hamburger Untersuchungsgefängnis. Sagt die Anklage. Charles B. sagt, es lag an seinen schlechten Augen. Wie hätte er ohne Brille erkennen sollen, dass es die Papiere waren, die seine Ex-Freundin für die Heirat mit dem Neuen brauchte, als er den Stapel Unterlagen an sich nahm? Da die Dokumente allerdings in ihrer Wohnung lagen und er die Tür zuvor mit einem Fußtritt aufgebrochen hatte, verurteilte ihn das Hamburger Amtsgericht gestern wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch zu 2000 Mark Geldstrafe.

Nach drei Jahren des Zusammenlebens hatte sich das Paar 1999 getrennt, seine Ex quartierte Charles B. aus und wechselte das Türschloss aus. Seine Unterlagen seien aber allesamt noch in der Wohnung gewesen, sagt er vor Gericht. Nur die habe er abholen wollen. Da „seine“ Heike N. ihm an jenem Tag im Juli 1999 nicht geöffnet hatte, habe er gewartet, bis sie das Haus verlassen hatte, und sich dann per Fußtritt Zugang zu selbigem verschafft. Auf dem Tisch hinterließ er einen Zettel: „Heike, ich weiß nicht, was ist los mit Dir. Du musst mit mir reden. Ich repariere die Tür“.

Die Anklage unterstellte ihm, er sei eingebrochen, um die Unterlagen zu klauen und dadurch die Hochzeit seiner Ex-Freundin zu verhindern. Charles B. beteuert, erst als er zuhause die Papiere durchblätterte, sei ihm klar geworden, dass seine Ex einen Neuen hat und den Gang vor den Traualter vorbereitete. Wütend sei er geworden. So sehr, dass er sich auf den Weg zum Bräutigam machte. Was er da wollte? „Ihn umbringen“.

Zu Heike N. hat er seitdem keinen Kontakt mehr. Die ist mittlerweile wohl verheiratet. Am Tag nach dem Einbruch durchsuchte die Polizei das Zimmer von Charles B., steckte ihn für eine Nacht in Untersuchungshaft, fand die Papiere und brachte sie dem Brautpaar zurück. Elke Spanner