Religionsgemeinschaft: ja oder nein?

Am kommenden Mittwoch verhandelt das Bundesverwaltungsgericht die Frage, ob die Islamische Föderation e. V. aus Berlin eine Religionsgemeinschaft ist. Fällt das Urteil positiv aus, könnte die Föderation schon bald als erste islamistische Organisation bekennenden islamischen Religionsunterricht an Berliner Schulen unterrichten. Bereits am 4. November 1998 hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin der Islamischen Föderation e. V. „alle Merkmale“ einer Religionsgemeinschaft zugebilligt. Es war bundesweit das erste Mal, dass eine islamische Organisation von einem bundesdeutschen Gericht diesen Status zuerkannt bekommen hat. Darüber hinaus stellte das OVG fest, dass sich die Islamische Föderation ausdrücklich zum Grundgesetz und zur Verfassung von Berlin bekenne.

Mit der Entscheidung des OVG wäre der Berliner Schulverwaltung kaum etwas anderes übrig geblieben, als der Islamischen Föderation die Erlaubnis zur Erteilung des islamischen Religionsunterrichts an Berliner Schulen zu gewähren. Die Berliner Schulverwaltung legte vor dem Bundesverwaltungsgericht Revision gegen das Urteil des OVG ein. Tatsächlich bestehen gegenüber der Islamischen Föderation große Vorbehalte. Bei der Islamischen Föderation handele es sich um eine islamische politische Organisation, lautet ein Vorwurf. Unter anderem wird der Föderation große Nähe zur islamistischen Milli Görüș mit Sitz in Köln vorgeworfen.

Milli Görüș begrüßte das Urteil: Ein islamischer Unterricht in der Verantwortung der Religionsgemeinschaften und unter staatlicher Aufsicht sei eine verfassungsrechtliche und demokratische Selbstverständlichkeit, die aber bis heute in Deutschland noch nicht verwirklicht worden sei.

Eberhard Seidel