Wesselmarsch verboten

CDU-Innensenator Werthebach will auch NPD-Demo im März untersagen

Die Berliner Polizei hat die für den 26. Februar geplante Gedenkdemonstration für den SA-Mann Horst Wessel gestern verboten. Für die Versammlung hatten die Rechten gezielt ein historisches Datum gewählt: den 70. Todestag von Horst Wessel. Ein Polizeisprecher begründete das Verbot mit einer „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung,“ ohne nähere Angaben zu machen.

Auch eine von der NPD für den 12. März, den Tag des „Anschlusses“ von Österreich an Nazideutschland, angemeldete Demonstration will Innnensenator Eckart Werthebach (CDU) verbieten lassen. „Ich werde nicht zulassen, dass Rechte nochmals durch das Brandenburger Tor laufen,“ sagte Werthebach. „Das können wir unseren jüdischen Mitbürgern nicht zumuten.“

Rückendeckung erhielt der Innensenator gestern bei einer Anhörung des Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses vom SPD-Bundestagsabgeordneten Dieter Wiefelspütz: „Rechtsradikale Demonstrationen am Brandenburger Tor müssen verboten werden.“ Er kritisierte scharf, dass die Verbotsverfügung der Polizei gegen die jüngste NPD-Demonstration am 29. Januar „handwerklich sehr dürftig fabriziert“ war. Die Gerichte hätten diese daher „leichthändig“ aufheben können. Versammlungsbehörde und Gerichte seien „dem Problem nicht angemessen Herr geworden“.

Die Anhörung von vier Juristen war anberaumt worden, nachdem Werthebach sich für eine Einschränkung des Demonstrationsrechts in der Berliner Innenstadt ausgesprochen hatte. Nach einhelliger Ansicht der Juristen ist es aber nur zulässig, Demonstrationen im Einzelfall Auflagen zu erteilen. Dorothee Winden