Rückschlag für die Telekom

Ex-Monopolist muss auch künftig die Gebühren für die Konkurrenz eintreiben

Berlin (taz) – Die Deutsche Telekom muss weiterhin für ihre Wettbewerber die Abrechnung mit den Kunden übernehmen. Das entschied gestern die Bonner Regulierungsbehörde für Telekommunikation. Damit ist ein seit Monaten andauernder Streit zwischen dem Ex-Monopolisten und seinen Wettbewerbern vorerst entschieden. Der Beschluss der Behörde sieht vor, dass die Telekom weiterhin gegen die bisher geltende knapp fünfprozentige Umsatzbeteiligung Rechnungsposten fremder Anbieter auf ihre monatliche Telefonrechnung nehmen und an die entsprechenden Provider weiterleiten muss.

Die Entscheidung der Regulierungsbehörde ist auf das laufende Jahr beschränkt, fordert die Telekom allerdings dazu auf, den Wettbewerbern bis zum 30. Juni ein neues Vertragsangebot vorzulegen. Dieses soll neben der Sprachtelefonie auch Auskunftsdienste und Internet-by-call-Dienste umfassen. Damit sei die Telekom auch in den kommenden Jahren verpflichtet, Dienste ihrer Wettbewerber über die eigene Rechnung abzubuchen, teilte die Regulierungsbehörde gestern mit. Die einheitliche Rechnung muss alle Produkte mit Einzelgesprächsnachweisen und der anfallenden Gesamtsumme enthalten.

Die Telekom hatte vor wenigen Tagen angekündigt, die so genannte Inkasso-Verträge mit ihren Konkurrenten zum 1. April 2000 kündigen zu wollen. Dadurch wären die Beträge anderer Telefongesellschaften nur noch pauschal auf der Telekom-Abrechnung erschienen. Begründet wurden die Pläne damit, dass diese Praxis in keinem Bereich kostendeckend sei. Außerdem würden sich Kunden häufig über die Fremdrechnungen beschweren und blockierten damit die firmeneigenen Hotlines, teilte ein Unternehmenssprecher mit. Ein Imageschaden sei die zwangsläufige Folge.

„Der Kunde kann mit der Entscheidung zufrieden sein“, sagt Jürgen Grützner vom Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM). Damit bleibe der Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt erhalten. Ohne die Entscheidung der Regulierungsbehörde, wären auf die Kunden verschiedene Rechnungen und Überweisungsaufforderungen zugekommen, erklärt Grützner. Für die kleinen Call-by-call-Anbieter hätten die ursprünglichen Pläne der Telekom einen vermehrten organisatorischen Aufwand bedeutet, der die Dynamik des Marktes hätte lähmen können. Somit berücksichtige die jetzige Entscheidung sowohl den Wettbewerb in der Branche als auch die Bedürfnisse der Kunden, so Grützner.

Christian Krämer