Abgearbeitete Geständnisse

■ Lübecker Brandanschlag: Verteidigerin von Safwan Eid fordert, Anklage gegen vier Grevesmühlener zu erheben

Zwei Mal wurde Safwan Eid freigesprochen. Das Landgericht Kiel sah es zuletzt im November 1999 als erwiesen an, dass der Libanese nicht das Feuer in der Lübecker Hafenstraße gelegt hat, durch das im Januar vor vier Jahren 10 Menschen starben. Eids Hamburger Rechtsanwältin Gabriele Heinecke verlangt nun vom Generalstaatsanwalt von Schleswig, Anklage gegen vier junge Männer aus Grevesmühlen zu erheben. Diese stünden hinreichend im Verdacht, damals den Brandanschlag auf die Flüchtlingsunterkunft begangen zu haben. Schon als die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen die vier im vorigen Juni einstellte, hatte Heinecke Beschwerde eingelegt. Die hat sie nun auf 27 Seiten begründet.

Die Staatsanwaltschaft, so die Überzeugung der Juristin, bräuchte sich nicht einmal die Mühe weiterer Ermittlungen zu machen: Um Anklage zu erheben, würden die bereits vorliegenden Tatsachen ausreichen: „Die Grevesmühlener hatten ein Motiv, sie waren zur Tatzeit am Tatort, sie hatten für Brandleger typische, frische Brandlegerspuren; Maik W. hat (...) wiederholt Geständnisse abgelegt.“

Zudem sei es nicht nur möglich, sondern sogar „mehr als wahrscheinlich“, dass das Feuer damals nicht im Haus selbst, sondern von außen gelegt wurde. Die vier Gre-vesmühlener hätten für die Tatzeit kein erwiesenes Alibi. Vielmehr hätte Maik W. die Tat im Vorfeld sogar angekündigt. Er sei in Grevesmühlen aufgrund seines rechtsradikalen Gedankengutes bekannt – das ein Motiv für den Anschlag auf die Flüchtlingsunterkunft abgeben könnte. Auch seine Freunde Rene B. und Dirk T. würden sich in seinem politischen Dunstkreis bewegen.

Diese Tatsachen, so die Forderung Heineckes, müssten endlich in einem ordentlichen Gerichtsverfahren erhoben und bewertet werden. Der Lübecker Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Schultz hatte hingegen stets beteuert, die Spur nach Grevesmühlen sei „abgearbeitet“. Dadurch dränge sich der Verdacht auf, so Heineckes Resümee, dass „die Verfolgung Safwan Eids vor allem der Vertuschung des massiven Tatverdachtes gegen die von Beginn an tatverdächtigen Männer“ diente.

Vor allem die wiederholten Tatgeständnisse von Maik W. hatte die Staatsanwaltschaft immer mit dem Hinweis missachtet, sie enthielten Widersprüche. Auch das ist nun juristisch „abgearbeitet“: Maik W. wurde vom Amtsgericht Neustrelitz zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Grund: Er habe in seinen Geständnissen seine Freunde „falsch verdächtigt“. ee/kva