Umsetzung von Richtlinien verzögert
: EU-Kommission droht Deutschland mit Klage

Berlin (taz) – Die Europäische Kommission hat Deutschland wegen Versäumnissen bei der Umsetzung von EU-Umweltvorschriften in deutsches Recht abgemahnt. Deutschland wird vorgeworfen, EU-Richtlinien von 1985 und 1997 zu Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) weder vollständig noch rechtzeitig umgesetzt zu haben. Die UVP verlangt von den EU-Staaten, öffentliche und private Bauvorhaben auf ihre Umweltverträglichkeit hin zu prüfen.

Bereits im Oktober 1998 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass die deutschen Umweltprüfungen nicht im Einklang mit den EU-Richtlinien stehen. Das Urteil sei von der deutschen Regierung seither ignoriert worden, teilte die EU-Kommission in einer Erklärung mit. Nun will die EU-Umweltkommissarin Margot Wallström den Fall abermals an den EuGH übermitteln. In diesem Fall drohe Deutschland ein Bußgeld. Die Umsetzung der erweiterten Richtlinie von 1997 hätte bis zum 14. März 1999 umgesetzt werden müssen.

Wallström bedauerte die langsame Umsetzung der EU-Vorgaben in den Mitgliedsstaaten. „Jede weitere Verzögerung behindert die Förderung einer nachhaltigen und umweltverträglichen Entwicklung“, mahnte die Umweltkommissarin. Auch gegen Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Luxemburg, Österreich und Spanien wird ermittelt.

Das Bundesumweltministerium (BMU) plant indessen, die UVP-Richtlinie noch vor der Sommerpause als Einzelgesetz ins Parlament zu bringen und bis zum Jahresende zu verabschieden. „Ein Referentenentwurf liegt vor und wird momentan diskutiert“, so BMU-Sprecher Thomas Elstner der taz. Ursprünglich wollte Umweltminister Jürgen Trittin die UVP-Richtlinie als Bestandteil eines neuen, allgemeinen Umgesetzbuches integrieren. Christian Krämer