Für grüne Spitzen auch künftig Amt oder Mandat

Antrag von Fraktionschefin Müller empfiehlt Lockerung auf Landesebene

Berlin (taz) – Mitglieder der Bundesregierung, Vorsitzende der Bundestagsfraktion und Mitglieder Europäischen Kommission sollen nicht in den Bundesvorstand der Bündnisgrünen gewählt werden dürfen. Die Trennung von Amt und Mandat soll nur für Mitglieder einer Landesregierung und einfache Bundestags- oder Europaabgeordnete aufgelockert werden. Das schlägt Kerstin Müller, Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Grünen, in einem Antrag für die Bundesdelegiertenkonferenz am 17. März vor. Begründung: „Wenn politische Spitzenämter auf der Bundesebene nicht mehr von einem Amt im Bundesvorstand getrennt würden, könnte die Gefahr der Machtkonzentration auf wenige Personen gegeben sein.“

Unterschrieben haben Müllers Antrag der Chef der Grünen-nahen Heinrich-Böll-Stiftung, Ralf Fücks, sowie die Landesvorsitzenden von NRW, Niedersachsen und Bayern, Reiner Priggen, Rebecca Harms und Jerzy Montag. Der Antrag hat damit gute Chancen, eine Mehrheit zu bekommen. Er bedeutet, dass die Trennung von Amt und Mandat weniger weitgehend aufgehoben werden soll, als dies der Bundesvorstand in seinem Leitantrag vorsieht. Nach dem Leitantrag sollen in Zukunft Amt und Mandat für die Hälfte der Mitglieder des obersten Führungsgremiums vereinbar sein. Darin sind „Mitglieder der Bundesregierung“ und „der Europäischen Kommission“ ausdrücklich eingeschlosssen.

Grünen-Fraktionschef Rezzo Schlauch warnte seine Partei vor einem Scheitern der geplanten Strukturreform. Ein Festhalten an der kategorischen Trennung von Amt und Mandat wäre ein „schwerer Rückschlag“ für die Grünen, sagte er der Woche. Den Einwand, die CDU-Finanzaffären hätten den Vorteil des alten Trennungprinzips deutlich gemacht, wies Schlauch zurück: „Bei der CDU herrschte blindes Vertrauen in eine Person und keine Transparenz.“ Bei den Grünen sei dagegen „alles transparent, aber es entwickelt sich kein Vertrauen zum Führungspersonal“. tst