Der Jahresbericht

Als Meilenstein hat der Landesbeauftragte für Datenschutz, Hansjürgen Garstka, das neue Gesetz über die Informationsfreiheit bezeichnet. Dieses Gesetz ermöglicht seit vergangenem Herbst jedem Bürger freien Zugang zu Akten und Unterlagen von Berliner Behörden. Die Möglichkeit werde von den Berlinern „nicht sintflutartig“ genutzt.

Die Datenschützer des Landes würden daher die Informationsfreiheit nun verstärkt propagieren, kündigte Garstka an.

Bei der Vorstellung seines Jahresberichts für 1999 bezeichnete Garstka die Lage beim Datenschutz im Internet als fatal. Es gebe keine Rechtsgrundlage für die Speicherung und Weitergabe persönlicher Daten. Eine Verbesserung erhofft er sich durch das geplante Bundesdatenschutzgesetz. Auf dieses könne rasch ein Berliner Datenschutzgesetz aufbauen.

Datenschutz müsse auch unbedingt in den Schulunterricht integriert werden, so Garstka weiter. Statt zu überlegen, wie man an die Daten der Schwarzseher rankomme, sei es sinnvoller, die GEZ abzuschaffen und durch eine Kopfsteuer zu ersetzen, so Garstka. Kritisiert wurde auch die Polizei, die persönliche Daten zu lange speichern würde. Berlin hält den bundesweiten Rekord, was die Speicherfrist persönlicher Daten betrifft. Hier sei erst ein Teilerfolg erzielt worden, so Garstka. ada

Der Jahresbericht und weitere Informationen zum Datenschutz finden sich im Internet unter www.datenschutz.de