Datenschützer gegen Kameraflut

■ Der Landesdatenschutzbeauftragte fordert klare Gesetzesvorgaben für die zunehmende Videoüberwachung. Das Hauptproblem sei die unkontrollierte Speicherung von Bildern

Der Landesdatenschutzbeauftragte Hansjürgen Gartska hat gestern die zunehmende Videoüberwachung im öffentlichen Raum kritisiert. Bei der Vorstellung seines Jahresberichtes forderte er vor allem eine klare Rechtsgrundlage für den Umgang mit Videodaten. Im bisherigen Datenschutzgesetz bliebe die Videotechnik unberücksichtigt, bemängelte Garstka.

Die Videotechnik hat sich in den letzten Jahren rasch entwickelt. Kameras werden immer kleiner und billiger, Zoom- und Schwenkfunktionen immer ausgereifter und die Speichermöglichkeiten immer größer. Hierdurch wachse auch der Wunsch, diese Technik einzusetzen, so Garstka. Diese Entwicklung sei Besorgnis erregend. Denn Gesetzesgrundlagen für den Einsatz von Videokameras in Bussen, Bahnen, Kaufhäusern, Banken und Wohnanlagen fehlten bisher. Für Privatunternehmer gebe es bisher gar keine gesetzlichen Grundlagen. Im neuen Bundesdatenschutzgesetz, das noch dieses Jahr verabschiedet werden soll, müssten die Kriterien für den Videoeinsatz festgelegt werden, forderte Garstka weiter.

Zudem sprach sich der Datenschützer gegen eine flächendeckende Videoüberwachung öffentlicher Räume aus. In Situationen, wo man auch Wachpersonal zur Überwachung einsetzen könne, sei die Verwendung von Videokameras jedoch legitim, so Garstka, weil die Kamera lediglich das menschliche Auge ersetze.

Hauptproblem sei auch nicht die Überwachung an sich, sondern die Speicherung der Aufnahmen. Eine verdeckte Überwachung wird im Jahresbericht als „unverhältnismäßiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“ bezeichnet. Hinweisschilder müssten daher auf Observationen mittels Kamera hinweisen. Aufzeichnungen sollten nur dann erlaubt werden, forderte Garstka, wenn sie eine gefährliche Situation oder ein Delikt dokumentieren.

Die Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD sieht vor, an Orten, wo häufig Strafdelikte begangen werden, Videokameras einzusetzen. Dieses Vorhaben hält Garstka „für akzeptabel“. Auch die Testreihe der BVG, die in Bussen und Straßenbahnen Kameras installiert hat, sei unproblematisch, da hierbei nur in Verdachtsmomenten der Aufnahmeknopf gedrückt werde.

Während Kameras in Banken und Supermärkten schon üblich sind, werden zur Zeit Videoeinsätze in Kliniken, Schulen und Ämtern diskutiert.

So prüft derzeit das Bezirksamt Neukölln den Einsatz von Videokameras in den Amtsstuben. Vor allem das Sozialamt wollen die Neuköllner ins Visier nehmen.

Adrian Auer