Mehmets Verfahren ohne Öffentlichkeit

München (rtr) – Vor dem Verwaltungsgericht München hat gestern unter großem Medienandrang das Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Abschiebung des jugendlichen Straftäters „Mehmet“ vor anderthalb Jahren begonnen. Auf Antrag der Anwälte des 15-Jährigen, der in München geboren ist, schloss das Gericht die Öffentlichkeit aus. Der Richter sagte, die Resozialisierung des Jungen könnte beeinträchtigt sein, wenn die Öffentlichkeit zugelassen werde.