Besitzer von Stasi-Raubgold per Mausklick gesucht

Stasi-Beauftragter veröffentlicht im Internet Bilder von Schmuck, den sich die Stasi unter dem Motto „Devisennot kennt kein Gebot“ aneignete

Auf Gelbgold schien die Stasi besonders scharf gewesen zu sein. Ob Ringe, Ketten, Colliers oder Kruzifixe – unter dem Motto „Devisennot kennt kein Gebot“ eignete sich das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) wertvollen Schmuck, Kunstgegenstände und Antiquitäten an.

Seit gestern steht im Internet unter www.berlin.de/stasi- landesbeauftragter eine vom Landesbeauftragten für Stasi-Unterlagen veröffentlichte Liste mit 57 Gegenständen, die den Besitzern mit fadenscheinigen rechtlichen Begründungen abgenommen wurden. Die Liste samt Fotos wurde auf Initiative des „Forums zur Aufklärung und Erneuerung e.V“ ausgelobt und wird morgen offiziell präsentiert.

Der Landesbeauftragte für Stasi-Unterlagen spricht von „regelrechten Raubzügen“, die das MfS betrieben hat. Die „Beute“ wurde über das von Schalck-Golodkowski geleitete Firmenimperium des MfS in den Westen verkauft. Die auf der Liste aufgeführten Gegenstände befinden sich in der Obhut des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen (Barov).

Der stellvertretende Berliner Landesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Falco Werkentin, weiß von „vielen Klagen von Opfern“ über Gegenstände, die ihnen bei Hausdurchsuchungen abgenommen wurden. Er geht davon aus, dass „eine Menge Leute betroffen sind“. Doch weil die Stasi die Herkunft der Gegenstände in der Übergangszeit systematisch verschleierte habe, sei es zum Teil sehr schwer, die Spuren zurückzuverfolgen.

Das Barov hat bereits im Dezember die Liste unter www. barov.bund.de ins Netz gestellt. Nach Angaben von Pressesprecherin Katharina Hedtstück hat sich bisher jedoch nur eine Person gemeldet, die einen Ring ihr eigen nennt. Die Behörde hofft, dass sich durch die ergänzende Veröffentlichung auf den Seiten des Stasi-Landesbeauftragten mehr Eigentümer melden.

Ebenso schwierig gestaltet sich die Suche nach etwa 5.500 Eigentümern und Kontoinhabern, deren Vermögen in der DDR staatlich verwaltet wurde. Ende 1999 wurde die Liste zum vierten Mal veröffentlicht – als Sonderbeilage in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und im Bundesanzeiger. Melden sich die Berechtigten nicht innerhalb der angegebenen Frist, fallen die Vermögenswerte dem Entschädigungsfonds beim Bundesamt zu. Daraus werden Entschädigungen an diejenigen gezahlt, die Grundstücke, Gegenstände oder Ähnliches nicht „in natura“ zurückbekommen.

B. BOLLWAHN DE PAEZ CASANOVA