NPD zieht wieder vor Gericht

Nachdem die Polizei den Aufzug der Rechten verboten hat, entscheidet heute das Verwaltungsgericht über den Widerspruch. Die Antifaschistische Aktion klagt gegen erteilte Auflagen für Gegendemo

von BARBARA BOLLWAHN DE PAEZ CASANOVA

Die polizeiliche Versammlungsbehörde hat die für Sonntag geplante Demonstration der National Demokratischen Partei unter dem Motto „Wir sind ein Volk – nationale Solidarität mit Wien“ verboten. Eine von der Antifaschistischen Aktion Berlin angemeldete Gegendemonstration darf dagegen nur unter Auflagen stattfinden. Nur die Kundgebung der „Berliner Initiative: Europa ohne Rassismus“ kann wie geplant am Brandenburger Tor stattfinden. NPD und AAB werden gegen die Verfügungen der Polizei klagen.

Gestützt wird das Verbot des NPD-Aufmarschs auf „die Verletzung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit“. Das Thema des Aufzuges, der Zeitpunkt – am 12. März 1938 marschierten deutsche Truppen in Österreich ein – und die Einbeziehung des Brandenburger Tores begründeten „die unmittelbare Gefahr einer Glorifizierung und Wiederbelebung“ der damaligen Ereignisse, heißt es in einer Mitteilung der Innenverwaltung. Die Behörde, die nach dem Marsch von 700 Neonazis durch das Brandenburger Tor am 29. Januar „sensibilisiert“ ist, führt in ihrer ausführlichen Begründung das „Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland“ an, dem „massiver Schaden zugefügt“ werde. Das Auswärtige Amt habe „eindeutig bestätigt“, dass mit dem Aufzug „ein Ansehensverlust im Ausland verbunden“ sei. Zudem würden Auflagen nicht ausreichen, so Innensenator Eckart Werthebach (CDU) weiter, „um die Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren“.

Der NPD-Aufzug sollte vom S-Bahnhof Jannowitzbrücke durch Kreuzberg zum Brandenburger Tor führen. Die Polizeipressestelle wollte sich gestern nicht zu Sicherheitsmaßnahmen speziell in Kreuzberg äußern. Nur so viel: „Wir sind in jedem Fall auf alles vorbereitet“, so ein Sprecher.

Rechtsanwalt Carsten Schrank hat gestern beim Verwaltungsgericht angekündigt, heute Widerspruch gegen das Verbot einzureichen. Zur Begründung wollte er sich aber noch nicht äußern. „Ich will die Katze noch nicht aus dem Sack lassen“, sagte er gegenüber der taz.

Das Verwaltungsgericht wird heute sowohl über den Widerspruch der NPD als auch über den der Antifaschistischen Aktion Berlin entscheiden. Die Polizei hat ihnen Auflagen für die Wegstrecke und den Ort der Abschlusskundgebung erteilt. Danach darf die um 12 Uhr am Rosa-Luxemburg-Platz beginnende Demonstration nicht wie vorgesehen am Pariser Platz enden, sondern an der Ecke Unter den Linden/Schadowstraße. Begründung: „Die AAB propagiert, Machtzentren und Kapital angreifen zu wollen.“

Nur die für 14 Uhr am Brandenburger angemeldete Kundgebung der „Berliner Initiative“ darf ohne Auflagen stattfinden. Die Innenverwaltung hofft jedoch, dass es „keine gemeinsame Verbindung“ mit der AAB geben wird. Denn das würde nicht nur „ein anderes polizeitaktisches Verhalten“ erfordern, sondern auch „das Anliegen der Gegendemonstration diskreditieren“.

Die bündnisgrüne Politikerin Sybill Klotz betonte gestern, dass Vertreter des AAB zugesichert hätten, „friedliche Ziele zu verfolgen“. Zwar gebe es Kontakte mit den Veranstaltern, aber es handele sich um zwei verschiedene Aktivitäten, betonte sie. Zu den Erstunterzeichnern des Aufrufs der „Berliner Initiative“, das ein breites Bündnis aus Politikern von SPD, PDS, Grünen und vereinzelten CDUlern, Gewerkschaften und der Evangelischen Kirche umfasst, gehört auch ein Vertreter der AAB.