Neue Therapieplätze für inhaftierte Sexualstraftäter

Hamburgs Strafvollzug beschreitet neue Wege in der Behandlung von Sexualstraftätern. Im Zuge des Umbaus des Fuhlsbüttler Knastes an der Nesselstraße (Anstalt V) hat gestern Justizsenatorin Lore-Maria Peschel-Gutzeit (SPD) eine neue sozialtherapeutische Abteilung eröffnet. Hier sollen Männer, die wegen des Missbrauchs von Kindern oder wegen Vergewaltigung verurteilt worden sind, nach einem in England entwickelten Konzept erstmals hinter Gittern therapiert und schon dort auf die Freiheit vorbereitet werden. Die ersten Gefangenen werden in der kommenden Woche dorthin verlegt.

Die Einrichtung umfaßt 29 Einzelhaftplätze. Die Abteilung verfügt über eine Gemeinschaftsküche, einen Freizeitbereich und einen Gruppenraum. Die Inhaftierten werden von zehn festangestellten MitarbeiterInnen – darunter SozialpädogInnen, PsychotherapeutInnen und PsychologInnen – betreut. Zur Unterstützung und Fachberatung steht die sexualmedizinische Abteilung der Universitätsklinik Eppendorf zur Verfügung, die auch die wissenschaftlichen Begleitforschung übernimmt.

Anlass zur Einrichtung dieser in der Bundesrepublik einzigartigen Abteilung ist die Änderung des Strafvollzugsgesetzes. Danach muss spätestens ab dem Jahr 2003 ein Gefangener in eine sozialtherapeutischen Abteilung verlegt werden, wenn er wegen eines Sexualdeliktes zu mehr als zwei Jahren Haft verurteilt worden ist, nach einer Behandlung aber eine positive Prognose haben könnte.

Die Gefangenen haben pro Woche zwei kognitiv-verhaltenstherapeutische Sitzungen. „Das Besondere ist, dass die Täter in Gruppentherapie behandelt werden und nicht mehr in Einzeltherapie“, erklärt Behördensprecherin Simone Käfer, „sie zielt darauf ab, die Einstellung der Täter zu dem, was sie bei ihren Opfern verursachen, zu ändern und der Neigung entgegenzuwirken, eigenes Verhalten zu verharmlosen.“

Zusätzlich zu den Gruppenterminen bieten die PsychologInnen bei entsprechender Indikation Einzelgespräche an. Der Aufenthalt in der Einrichtung soll ein Jahr nicht überschreiten, die Probezeit beträgt drei Monate. Kai von Appen