Senat, der bellt, beißt nicht

Hamburger Hundeverordnung geändert: Auf Leinenzwang wurde verzichtet  ■ Von Peter Ahrens

Der Hund – bekanntlich der beste Freund des Menschen. Ab und zu beißt der beste Freund auch mal zu. Hamburgs Sozialsenatorin Karin Roth sagt dazu: „Ein Hund muss nicht erst gebissen haben, um gefährlich zu sein.“ Es kann schon reichen, wenn er Leute anspringt, wenn er, so Roth, „aggressiv gegenüber Tieren und Menschen“ ist. Solche Hunde und ihre Halter können künftig zur Führerscheinprüfung in die Hundeschule geschickt werden. Der Senat hat gestern die neue Hundeverordnung der Stadt beschlossen – und dabei eher gebellt als gebissen.

Waffenschein für Kampfhunde, Zuchtverbot für Pitbulls, genereller Leinenzwang – wer das erwartet hatte, liegt ganz falsch. „Trotzdem ist unser Beschluss kein Sieg für die Hunde-Lobby“, sagt Roth. „Wir wollten die Balance halten zwischen denen, die Hunde haben wollen und denen, die davor geschützt werden müssen“ – schließlich sei für die einen der Hund in der Großstadt „eine Plage, für die anderen eine Notwendigkeit“. Um beiden Seiten gerecht zu werden, habe der Senat vor allem den Begriff „gefährlicher Hund“ neu definiert und weiter gefasst. Jeder Hund kann danach als gefährlich gelten, unabhängig von der Rasse. „Maßgeblich ist allein das Verhalten des Tieres“, sagt die Senatorin. Ein Tier, das auffällt und den Ordnungsämtern in den Bezirken oder der Polizei gemeldet wird, kann samt Halter zum Erwerb eines „Hundeführerscheines“ verdonnert werden. „Wer meint, mit gefährlichen Hunden leben zu wollen, muss auch die Kompetenz beweisen, mit ihnen umgehen zu können.“

Außerdem könne dann auch der Zwang, den Hund nur an der Leine und mit Maulkorb auszuführen, ausgesprochen werden – eine Richtlinie, die es schon seit längerem in Hamburg gibt, die aber kaum angewendet wurde. 1998 wurden insgesamt 93 Leinenzwänge und 20 Maulkörbe angeordnet – bei 35.000 registrierten Hunden in der Stadt. Wolfgang Poggendorf, Geschäftsführer des Hamburger Tierschutzvereines, schätzt die Zahl der tatsächlichen Hunde in der Stadt allerdings auf mindestens 60.000.

Poggendorf ist auch der, der an der Durchsetzung der neuen Verordnung heftig zweifelt. „Wer stellt denn überhaupt sicher, dass die Auflagen für die Halter eingehalten werden?“, fragt er. Die Senatorin räumt selbst ein, „dass wir ja schließlich nicht hinter jeden Hund in der Stadt einen Polizisten stellen wollen“. Wer jedoch tatsächlich erwischt werde, trotz einer behördlichen Anordnung auf Maulkorb oder Hundeleine zu verzichten, dem drohe eine Geldstrafe von bis zu 10.000 Mark.

„Vieles steht und fällt mit der Umsetzung der Ordnungsstrafe“, sagt Roth. In der Hundeverordnung steht übrigens auch schon seit Jahren festgeschrieben: Wer den Hundekot mitten auf dem Gehweg nicht entfernt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss im Wiederholungsfall zahlen. So viel dazu, wie sehr die Verordnung greift.