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Was das Urteil Stanko bedeutet

Der Fall Stanko markiert das Ende des strengen Umgangs, den nordrhein-westfälische Behörden bisher mit Beamten pflegten, die für rechtsextreme Parteien kandidierten. Zuvor hatte es bereits einen ähnlichen Fall gegeben: Schon im Juli vergangenen Jahres entschied das Verwaltungsgericht Münster, dass der Gymnasiallehrer Burghard Schmanck aus dem Kreis Unna trotz Suspendierung weiter arbeiten darf, obwohl er für die „Republikaner“ zur Wahl angetreten war.

Nachdem nun auch der Dortmunder Waldemar Stanko vor Gericht Recht bekommen hat, „werden wir unseren bisherigen Weg so nicht mehr gehen“, sagt Ralf Büschgen, Sprecher der zuständigen Bezirksregierung in Arnsberg. „Wir müssen uns schließlich an Recht und Gesetz halten.“ Im Klartext bedeutet das: Rechtsextrem gesinnte LehrerInnen müssen künftig nicht mehr mit einer Suspendierung rechnen – zumindest nicht, bevor ein mögliches Disziplinarverfahren gegen sie abgeschlossen ist.

Ein solches Verfahren einzuleiten steht den Behörden aber weiterhin offen. 1994 hat das nordrhein-westfälische Kabinett Richtlinien festgeschrieben für den Umgang mit rechts- oder linksextremen Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst. Nicht jedes Mitglied einer verfassungsfeindlichen Partei bekommt demnach ein Verfahren aufgebrummt. Wer jedoch für eine solche Partei kandidiert und „sich dabei mit deren Zielen indentifiziert“, muss mit Konsequenzen rechnen – vor allem, wenn die politische Einstellung möglicherweise die Arbeit torpediert. Das gilt, so die Richtlinien, besonders für Erzieher.