Mehr Rechte für Mieter

Däubler-Gmelin präsentiert Gesetzentwurf:Kappungsgrenze und Einstiegsrecht verbessert

Das Mietrecht steht vor grundlegenden Neuerungen. Nach einer Vorlage von Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) sollen Mieter wesentlich mehr Rechte erhalten als bisher. Das gestern präsentierte „Gesetz zur Mietrechtsreform“ vereinfacht bisher geltende Regelungen und „soll die Beziehungen von Mietern und Vermietern sachgerecht, sozial, vernünftig und zeitgemäß gestalten“, so Däubler-Gmelin. Eckpfeiler der Reform sind das neue Eintrittsrecht und die Senkung der Kappungsgrenze auf 20 Prozent. Danach darf die Miete innerhalb von drei Jahren nicht mehr um bis zu 30 Prozent, sondern nur noch um 20 Prozent erhöht werden.

Künftig, sagte die Justizministerin, sollen arbeits- oder altersbedingte Wohnungswechsel nicht mehr durch unflexible Kündigungsfristen behindert werden. Außerdem können sich dauerhafte Haushaltsgemeinschaften auf das Eintritts- und Fortsetzungsrecht eines Mietvertrages berufen. Dies bedeutet, dass homosexuelle und nicht verheiratete Paare bei Tod des Partners in den Vertrag einsteigen können. Schließlich wird die Modernisierungsumlage nicht nur für Heizungen, sondern für alle Energieformen zulässig sein, aber als Ausgleich von 11 auf 9 Prozent gesenkt werden.

Die baupolitische Sprecherin der Bündnisgrünen, Franziska Eichstädt-Bohlig, sowie die Mieterbundpräsidentin Anke Fuchs begrüßten gestern die Reform. Zugleich warnte Fuchs davor, die Vorlage „auf Grund polemischer Äußerungen in Frage zu stellen“. Bereits im Vorfeld hatte der Präsident der Hauseigentümer-Organisationen, Friedrich Adolf Jahn, das geplante Gesetz als „unannehmbar“ bezeichnet und den fehlenden Interessenausgleich zwischen Mieter und Vermieter kritisiert. rola