CDU-KPS-Skandal knapp vermieden

■ CDU zahlt sechsstellige Wahlkampfkosten an Weser-Report-Verleger KPS mit acht Monaten Verzug / Deshalb liegt kein Wahlmangel vor / Grüne: Ein schaler Nachgeschmack bleibt

Die letzte Bürgerschaftswahl vom Juni 1999 muss nicht wiederholt werden. Es liege kein „Wahlmangel“ vor. Das hat jetzt der Präsident der Bürgerschaft, Christian Weber (SPD), nach einer Prüfung bekannt gegeben.

Hintergrund der Prüfung waren Vorwürfe in der Presse, wonach die CDU durch kostenlose Wahlkampf-Unterstützung des Weser-Report-Verlegers Klaus Peter Schulenberg gefördert worden sein sollte – ohne dass dies etwa als Spende in den Büchern der Christdemokraten auftauchte. Die Bremer Grünen hatten daraufhin Ungerechtigkeiten gewittert. „Wir müssen unsere Rechnungen immer sofort begleichen“, so damals der Bürgerschaftsabgeordnete Helmut Zachau. Die Grünen erhoben Einspruch gegen die Gültigkeit der Bürgerschaftswahl, um zu klären, ob die CDU hier übervorteilt worden sei. Wurde sie nicht, befand jetzt Bürgerschaftspräsident Weber. „Es liegen keine Spenden der KPS im Sinne des Parteiengesetzes vor.“

Dennoch ist die CDU an einem größeren Skandal offenbar nur knapp vorbeigeschlittert. Denn tatsächlich hatte sie die Werbeanzeigen im Wert von über 100.000 Mark, die sowohl für die Bundestags- als auch für die Bürgerschaftswahl bei KPS geschaltet worden waren, bis zum Bekanntwerden der Vorwürfe Ende Februar dieses Jahres noch nicht bezahlt. Das geschah offenbar erst kurz danach. In der Stellungnahme des Bürgerschaftspräsidenten jedenfalls heißt es, „zum Zeitpunkt unserer Prüfung am 9. März waren die Verbindlichkeiten in vollem Umfang gezahlt“. Dabei seien nach Angaben des Verlagshauses KPS marktübliche Preise berechnet worden.

Grundlage für die Entscheidung von Bürgerschaftspräsident Weber waren sowohl Angaben eines von der CDU beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmens sowie eine von KPS erstellte Gesamtübersicht darüber, welche Leistungen die CDU in 1998 und 1999 bezogen hatte. Ob es sich dabei, wie in den Presseberichten behauptet, um fünf Anzeigen (Einzelwert 35.000 Mark) und zwei Beilagen handelte, ist offiziell nicht bestätigt. Klar ist nur: Alle dem Bürgerschaftspräsidenten bekannten offenen Anzeigen-Posten aus 1998 und 1999 wurden bezahlt. Wenn auch mit enormem Zeitverzug. Dass auf den Rechnungen kein Zahlungsziel angegeben war, gilt als offenes Geheimnis. „Die rechtlich zulässigen Fristen waren offensichtlich lang genug, um dem Gesetz zu genügen“, kommentierte der Grüne Helmut Zachau die Vorgänge. Wenn es auch formal in Ordnung sei, Wahlkampfrechnungen acht Monate nach der Wahl zu zahlen – „stinkt das politisch doch zum Himmel“. Zu klären bleibt nach seiner Ansicht auch, wie im Bundestagswahlkampf 1998 Geld aus den schwarzen Kassen der Bundes-CDU nach Bremen gekommen ist.

Offen sind auch noch einige andere Fragen. Beispielsweise die, ob auch die CDU-Bücher von 1998 schon „Verbindlichkeiten“ an unbezahlter Bundestagswahlwerbung durch KPS ausweisen – oder ob diese Verbindlichkeiten erstmalig im 1999er Bericht erscheinen. Geprüft wurde dies nicht. Dazu gibt es für Bremen keine Handhabe, zumal es hier qua Zuständigkeit nur um die Landtagswahl von 1999 gehen kann. Dabei dürfen 1998er Bücher keine Rolle spielen. Wer ihr wohlgesonnen ist, betont zudem, dass die Partei gesetzlich zur Offenlegung nicht verpflichtet war; das offizielle „Abgabedatum“ des Rechenschaftsberichtes für 1999 liegt erst Ende September 2000.

Der Sprecher des Berliner Bundestags kommentiert die Bremer Ergebnisse vorerst zurückhaltend. Mit einer abschließenden Bewertung des Bremer Falles warte man, bis die CDU entsprechende Fragen beantworte. Auf eine Bitte um Klärung habe die Bundes-CDU aber bislang nicht reagiert. ede