Langer Samstag für Katholiken

■ Ladenöffnungszeiten: Senat beschließt Lockerungen an drei Sonnabenden, EXPO-Entscheidung wurde jedoch vertagt

Der rot-grüne Hamburger Senat hat gestern erneut – wie im Vorjahr zum Alstervergnügen – eine weitere Aushöhlung des Ladenschlusses an Sonnabenden beschlossen. Die Gewerkschaft Handel Banken und Versicherung (HBV) ist sauer. HBV-Chef Ulli Meinecke: „Es ist bedauerlich, dass der Senat sich abermals dem Druck der großen Handelsketten gebeugt hat.“

Nach dem Senatsbeschluss dürfen in diesem Jahr an den Sonnabenden während des Hafengeburtstages, (6. Mai), dem Deutschen Katholikentag (3. Juni) und zum Alstervergnügen (2. September) alle Geschäfte des Einzelhandels im gesamten Hamburger Stadtgebiet bis 19 Uhr öffnen. „Großveranstaltungen sind touris-tische Highlights, die bis zu drei Millionen Menschen – für den Einzelhandel potentielle Kunden – insbesondere aus dem umliegenden Landkreisen in die Stadt ziehen“, begründet Wirtschaftsbehördensprecher Bernd Meyer die Ausnahmegenehmigung.

HBV-Chef Meinecke sieht hingegen – abgesehen davon, dass die ohnehin durch Samstagsarbeit gebeutelten VerkäuferInnen noch länger arbeiten müssen – nicht einmal einen Bedarf für längere Öffnungszeiten: „Das führt nur zur Umsatzverlagerungen zu Lasten der kleineren Geschäfte.“ Dennoch zeigt sich der HBV-Chef zumindest zufrieden, dass der Sonntag „unangetastet geblieben ist“. „Zum Glück“, so Meinecke süffisant, „ist der Katholikentag nicht jedes Jahr.“ Daher wird die Gewerkschaft – die momantan mit den Auswirkungen der Neuordnung bei den Bank- und Versicherungskonzerne zu kämpfen hat – die Entscheidung gelassen hinnehmen.

Anders wird es aber sein, so kündigt Meinecke an, wenn Hamburg anlässlich der „Expo 2000“ längere Ladenöffnungen anstrebt und dem Vorbild von Bremen und Hannover folgt. Beide Städte haben beschlossen, während der Messe vom 1. Juni bis 31. Oktober Öffnungszeiten bis in die späten Abendstunden zu erlauben. Der Senat hat gestern dieses Thema vertagt. Denn gegen die Entscheidungen Bremens und Hannovers sind mehrere tausend Widersprüche erhoben worden.

Meyer weiß: „Die rechtliche Bestandskraft der von Bremen und Hannover zugelassenen Öffungszeiten ist noch offen.“ Deshalb und angesichts der Tatsache, dass ein entsprechender Antrag des Einzelhandels nicht vorliegt, werde sich der Senat erst mit dem Thema befassen, so Meyer, „wenn Bedarf besteht und die Rechtslage mit größere Sicherheit bewertet werden kann“. Meinecke warnt schon heute: „Längere Öffnungszeiten zur EXPO – dann gibt es richtig Stunk.“ Magda Schneider