Rocker verurteilt

Mehrjährige Haftstrafen für Mitglieder von „Born to be wild“ wegen eines Überfalls auf einen Tätowierer

Von Freispruch bis zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis reichten gestern die Urteile des Landgerichts gegen Mitglieder der Rocker-Gruppe „Born to be wild“. Vier Männer wurden wegen Erpressung und Körperverletzung zu Haftstrafen von bis zu zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. In jeweils zwei Fällen gab es Bewährungsstrafen und Freisprüche. Ein neunter Angeklagter erhielt siebeneinhalb Jahre Gefängnis. Die Richter bezogen hier eine frühere Verurteilung von sechs Jahren und elf Monaten wegen eines Drogendeliktes ein.

Die meisten Fälle von Schutzgelderpressungen bei Inhabern von Tätowierstudios konnten nicht nachgewiesen werden. Bewiesen ist laut Urteil ein Überfall vom April 1996, bei dem ein Tätowierer von einem „Rollkommando“ verprügelt und sein Studio zertrümmert worden sei. Ein anderer Inhaber eines solchen Geschäfts habe vor Gericht klar gesagt, dass er zahlen sollte, weil sonst sein Laden „platt gemacht“ würde. In dem seit vergangenen Juli dauernden Prozess sei viel im Bereich der Vermutung geblieben, so das Gericht. dpa