Bekenntnis der Schuld

Bundestagsdebatte zur Schwulenverfolgung während der Nazizeit und der jungen Bundesrepublik

BERLIN taz ■ Auf Initiative einer rot-grünen Abgeordnetengruppe debattiert der Bundestag am Freitag erstmals in seiner Geschichte die Verfolgung Homosexueller in Deutschland. Die politische Sensation: Am Ende der Diskussion soll die Volksvertretung sich nicht nur für die rechtliche und moralische Rehabilitierung von Schwulen, die unter dem NS-Regime tödlich bedroht waren, aussprechen, sondern auch die Gerichtsurteile kassieren, die gegen Homosexuelle bis 1969 ausgesprochen wurden. Bis dahin galt nämlich die NS-Variante des inzwischen abgeschafften Paragrafen 175, der Homosexualität grundsätzlich unter Strafe stellte.Unter der Regentschaft Adenauers, Erhards und Kiesingers wurden mehr Schwule eingeknastet als unter den Nazis. Im Antrag heißt es, der Bundestag „bedauert“, dass diese NS-Fassung bis 1969 „unverändert in Kraft blieb“. Volker Beck, rechtspolitischer Sprecher der Grünen, sagte: „Mit unserem Antrag wird endlich ein klarer Schlussstrich unter eine unselige deutsche Rechtstradition gesetzt. Homosexuelle bekommen ihre Ehre wieder.“ JaF