Freispruch für die CDU

Konservative Staatsrechtler: CDU und Kohl dürfen Spendernamen verschweigen. Auf die Anklagebank wird Thierse gesetzt – wegen Amtsanmaßung

BERLIN taz ■ Die Affäre ist vorbei, Konsequenzen werden nicht gezogen. Nach der designierten CDU-Chefin Angela Merkel hat jetzt auch die CDU-nahe Rechtswissenschaft die Aufarbeitung der Spendenaffäre praktisch für beendet erklärt. Bei einem Symposium der Konrad-Adenauer-Stiftung forderte der Ex-Verfassungsrichter Hans Hugo Klein am Mittwochabend, die Sanktionen gegen die CDU so gering wie möglich zu halten.

Klein sagte, die von Bundestagspräsident Thierse (SPD) verhängten Strafen gegen die CDU kämen einem „Parteiverbot auf kaltem Wege gleich“. Ein solches Verbot aber sei allein dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten. Thierse hat gegen die CDU bislang Strafen in Höhe von de facto 80 Millionen Mark ausgesprochen. Die CDU klagt dagegen. Die Äußerung Kleins ist ernst zu nehmen. Er ist eine der wenigen Koryphäen des Parteienrechts, die durch die Karlsruher rote Robe geadelt sind. In seinem Gefolge werden weite Teile der konservativen Staatsrechtslehre von der Bestrafung der CDU abrücken. Wie das funktioniert, exerzierte Klein im Adenauer-Haus schon mal vor: das Parteiengesetz sei viel zu unbestimmt, als dass aus ihm „so weit reichende Sanktionen“ gegen die CDU gezogen werden könnten, wie Thierse sie plant. Der Bundestagspräsident sei in eine seinem Amt unangemessene „Situation geraten“, weil er sich anmaße, die Rechenschaftsberichte der CDU zu prüfen. Bisher habe das kein Bundestagspräsident getan. Thierse solle „das Parlament moderieren, aber nicht die Buchhaltung der CDU kontrollieren“, forderte auch Gerd Roellecke. Der ultrakonservative Staatsrechtler exkulpierte die CDU – und setzte kurzerhand den Bundestagspräsidenten auf die Anklagebank. Der sei als „Parteipolitiker“ „funktional unzuständig und organisatorisch unterausgestattet“, um über die CDU zu urteilen. Roellecke konstruierte ein Recht der CDU, Spendernamen zu verheimlichen – schließlich müsse nur die Partei ihre politische Haltung bekennen, Spender hätten Anspruch auf Anonymität.

Die Politikwissenschaftlerin Christine Landfried empörte sich darüber. Sie forderte eine politische Kultur, „in der man nicht nur die Gesetze einhält, sondern auch moralische Maßstäbe“.

Wenig später durfte sie erfahren, wie das Adenauer-Auditorium zur Moral steht. Der Leiter des CDU-Planungsstabes höhnte darüber, wie naiv Landfried sei. Und der Moderator des Symposiums sagte, das Spendenproblem der CDU werde „moralisch überhöht“. CHRISTIAN FÜLLER