Hessens CDU beißt sich fest

Partei stellt abermals Befangenheitsanträge gegen zwei Mitglieder des Wahlprüfungsgerichts. Grüne und SPD lehnen Expertenanhörung im Landtag ab

WIESBADEN taz ■ Mit einem Befangenheitsantrag gegen die beiden Berufsrichter am hessischen Wahlprüfungsgericht, welches die Gültigkeit der Landtagswahl vom Februar 1999 überprüft, versucht die hessische Union abermals, einen abschließenden Richterspruch dieser Kammer zu verhindern. Diese hatte vor Monatsfrist die Einleitung des eigentlichen Prüfungsverfahrens mit dem Hinweis darauf begründet, dass der Wahlkampf der CDU seinerzeit „sittenwidrig“ finanziert gewesen sei: aus schwarzen Kassen. Für die Union ist selbst der mögliche Ersatzmann des einen Berufsrichters befangen.

Denn der Vorsitzende des Wahlprüfungsgerichts, Heitsch, Präsident des VGH in Kassel, und dessen Vize am VGH, Klein, der bei einem Ausfall von Heitsch nachrücken würde, hätten damals eine Anzeige gegen die Unterschriftenaktion der CDU gegen die doppelte Staatsbürgerschaft gezeichnet. Und die Präsidentin des OLG Frankfurt, Tilmann, habe den Darmstädter SPD-Oberbürgermeister bei seiner Wiederwahlkampagne unterstützt. Als unabhängiges Gericht sei das Wahlprüfungsgericht deshalb diskreditiert, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende Kartmann. Gleichzeitig will die CDU am 31. Mai im Landtag eine Expertenanhörung zur Zulässigkeit des in der Landesverfassung festgeschriebenen gesamten Wahlprüfungsverfahrens durchführen; für die Landtagsverwaltung und die Oppositionsparteien ein „verfassungswidriges“ Unterfangen. SPD und Grüne wollen die kritisierte Anhörung boykottieren. Die Angriffe der CDU auf die Integrität der Richter seien „unerträglich“ geworden, heißt es bei der SPD. Ebenso sorgen sich die Grünen um die Verfassung und den Rechtsstaat. kpk