Schlappe für Neonazi-Anwalt

■ Oberverwaltungsgericht bestätigt Verbot der rechten Tagungsstätte Hetendorf Von Peter Müller

Die beiden rechten Vereinigungen „Heide Heim e.V.“ und „Heideheim e.V.“ des Hamburger Neonazi-Anwaltes Jürgen Rieger bleiben verboten. Das hat das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg noch am Mittwoch Abend überraschend verkündet, nachdem tagsüber eine Klage Riegers mündlich verhandelt worden war. Beide Vereine waren Träger des bundesweit bekannten rechten Tagungszentrums „Hetendorf“ bei Celle. Mit der Entscheidung bestätigten die Lüneburger Richter das im Februar 1998 von Niedersachsens damaligem Innenminister Gerhard Glogowski (SPD) verfügte Verbot der Vereine.

Das Schulungszentrum befand sich seit 1990 in der Obhut der „Heideheim-Vereine“. Seit 1996 war Rieger selbst Vorsitzender und zugleich Eigentümer des Anwesens in der Lüneburger Heide. Jahrelang hatten dort „Wiking Jugend“ und andere rechte Organisationen ihre militanten Treffen sowie Wehrsportübungen durchgeführt. Nach den Verboten der militanten Neonazi-Organisationen „Wiking Jugend“, „Nationale Liste“ (NL), „Nationalistische Front“ (NF) und Freiheitliche Arbeiterpartei (FAP) zeichneten Riegers Vereine zuletzt selbst verantwortlich für die Planung und Durchführung der alljährlich stattfindenden so genannten „Hetendorfer Tagungswochen“.

Zunächst war Niedersachsen beim Versuch gescheitert, dem Spuk ein Ende zu setzen und 1997 die Tagungswochen zu verbieten. So tagte noch im Mai 1997 unter Polizeischutz der „Nordische Ring“ zum Thema „Rasse als Lebensgesetz“. Im Dezember 1997 veranstaltete Rieger für „neu-heidnische Artgemeinschaft“ eine Wintersonnenwende. Motto: „Bewahrung und Erneuerung der weißen Menschenart.“

Im ad hoc-Verfahren hatte Niedersachsen dann im Februar 1998 das Verbot verfügt. Glogowski begründete es damit, dass Hetendorf vom Verein als Treffpunkt für neonazistische Gruppen bereit gehalten und auf den Tagungswochen „zur Überwindung der verfassungsmäßigen Ordnung mit kämpferischen Mitteln“ aufgerufen werde.

Vor dem OLG, vor dem Rieger am Mittwoch als Kläger und Anwalt auftrat, argumentierte der Jurist indes, dass Niedersachsen gar kein Verbot hätte ausprechen dürfen. Da die Vereine „länderübergreifend“ agiert hätten, die Geschäftsführung ihren Sitz in Hamburg gehabt habe, wäre nur das Bundesinnenministerium zuständig gewesen.

Für das OLG ist dieser Aspekt im Urteilsspruch nur „von untergeordneter Bedeutung“. Der Schwerpunkt habe nun mal in der Unterhaltung von Hetendorf gelegen. Entscheidend aber sei, „dass die Tätigkeit der Vereine gegen die Verfassung gerichtet“ war, und dass während der Hetendorfer Tagungswochen rassistische Aufassungen vertreten, die Vernichtung der Juden geleugnet und der Überwindung der Verfassung propagiert worden sei. Ferner hätten die Heideheim-Vereine durch die Überlassung der Tagungsstätte an Wiking Jugend, NL und NF inzwischen rechtskräftig verbotenen rechten Vereinigungen ein Forum geboten.

Doch diese verbotenen Gruppen sind auf Hetendorf nicht mehr länger angewiesen. Denn der Hamburger Ex-NL-Chef Thomas Wulff und der Lüneburger Neonnazi-Führer Michael Grewe haben mittlerweile ein Herrenhaus in Amholz bei Boizenburg gekauft und bauen es offenbar zum Schulungsstätte um.