Vergehen oder Verbrechen: Hanfplantage im Hof

■ Der Alptraum aller Kiffer: Drei Kilo Gras im Garten – und dann kommt die Polizei

Vier blaue Müllsäcke voll Cannabispflanzen - das war das Ergebnis einer Hausdurchsuchung im Herbst letzten Jahres in der Neustadt. Knapp drei Kilo davon sollen konsumierbar gewesen sein. 30 selbstgezogene Hanfpflanzen waren einer Bremerin im wahrsten Sinne des Wortes über den Kopf gewachsen. Sie hatte das fast zwei Meter hohe Grünzeug als Sichtschutz gegen die Nachbarn stehen lassen und damit wohl das Interesse der Ordnungshüter auf sich gelenkt. Nun stand die Besitzerin der Hanfplantage im Hinterhof wegen „Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz“ vor Gericht. Der 30-jährigen Frau B. wurde nicht nur der Anbau, sondern auch der Besitz von „nicht geringen“ Mengen Cannabis vorgeworfen. Diesen Eröffnungsbeschluss wandelte Richter Hoffmann während des Prozesses in ein „Vergehen“ um. Grund dafür war ein Verfahrensfehler des Gutachters: Der hatte Frau B.s sichergestellte Ernte und die Pflanzen, die erst von der Polizei gekappt worden waren, zusammengerechnet. Es sei im Nachhinein nicht mehr festzustellen, ob die von der Angeklagten selbst gepflückten Blätter bereits den Grenzwert einer geringfügigen Menge überschritten hätten, erklärte Richter Ulrich Hoffmann. Und da der Besitz großer Mengen Cannabis ein Verbrechen ist, der Anbau hingegen nur ein Vergehen, wurde die Hanf-Liebhaberin von den schwersten Anklagepunkten entlastet. Frau B. versicherte im Laufe der Verhandlung, dass sie mit der Ernte keinen Handel betreiben wollte. Sie habe die Samen auf dem Flohmarkt gekauft und für den Eigenbedarf angebaut. Über das Wachstumspotential der Pflänzchen sei sie sich nicht im Klaren gewesen. „Das ist einfach ausgeartet. Ich wusste nicht, dass die Dinger so groß werden.“

Frau B. erklärte, das Cannabis als Schmerzmittel gegen ihre ärztlich attestierten, chronischen Muskel- und Gelenkbeschwerden konsumiert zu haben. Dieser Verwendungszweck und ihr leeres Vorstrafenregister bewegten Staatsanwaltschaft und Gericht zu einem milden Strafmaß – trotz der großen Menge sichergestellten Materials und „beträchtlicher Zweifel“ an der Ahnungslosigkeit der Hobbygärtnerin, was das Wachstumspotential der Hanfpflanzen angeht. „Für mich sieht das eher nach ganz gezieltem Anbau aus“, so Richter Hoffmann, „aber darüber decken wir mal ein großes Tuch der Milde.“ Das Gericht sprach eine „Verwarnung mit Strafvorbehalt“ in Höhe von 1350 Mark aus – zu deutsch: Geldstrafe auf Bewährung. Ein Bußgeld von 500 Mark muss die Angeklagte zusätzlich in jedem Fall bezahlen. wijo