Ab in die Suppenküche ...

■ Einstweilige Verfügung gegen das Sozialamt dauert

Das Amt für soziale Dienste Mitte/West bleibt hart: Weil eine 30-jährige Frau einen unangemeldeten Kontrollbesuch ihres Sachbearbeiters verweigert hatte (taz berichtete), bleiben Zahlungen an sie gesperrt. Trotz ihrer generellen Bereitschaft, Hausbesuchen zuzustimmen, erhält sie derzeit keine „Hilfe zum Lebensunterhalt“. Die Gröpelingerin, die sich von ihrem Sachbearbeiter schikaniert fühlt, zieht deswegen jetzt vor Gericht. Sie hat gestern beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Verfügung beantragt, die das Sozialamt zur Auszahlung der Leistungen verpflichten soll.

Für den Augenblick ist der jungen Frau damit jedoch noch nicht geholfen: Das Gericht wird zunächst ihre Akte vom Sozialamt anfordern. Danach wird eine Stellungnahme des Sachbearbeiters eingeholt. Bis der Fall entschieden wird, können drei Tage bis drei Wochen vergehen. So lange muss die mittellose Frau ohne Geld auskommen. „Dabei war ich eigentlich zum Gericht gegangen, weil ich auf schnelle Hilfe hoffte“, sagt sie. Auf die Frage, was die denn nun ohne Geld tun solle, habe der zuständige Justizangestellte ihr achselzuckend geantwortet: „Es gibt doch Suppenküchen ...“ not