Koch geht nach Karlsruhe

Hessens CDU/FDP-Regierung will Wahlprüfungsgesetz dem Verfassungsgericht vorlegen. Die SPD ist sauer

WIESBADEN ap ■ Das Bundesverfassungsgericht soll nach dem Willen der hessischen Landesregierung überprüfen, ob das hessische Wahlprüfungsgesetz von 1948 verfassungskonform ist. Entsprechende Presseberichte wollte die hessische Staatskanzlei gestern nicht dementieren.

Auf der Basis des umstrittenen Gesetzes prüft ein Gericht derzeit, ob die Landtagswahl vom Februar 1999 wegen der schwarzen Kassen der hessischen CDU annulliert werden muss. SPD-Fraktionschef Armin Clauss warf der Regierung eine schändliche Kampagne zur Einschüchterung des Wahlgerichts vor: „Die CDU ist nicht bereit, die Konsequenzen für ihr eigenes verfassungswidriges Verhalten zu tragen.“ Ministerpräsident Roland Koch hatte zuvor erklärt, sollte das Wahlprüfungsgericht den Landtag auflösen, sei möglicherweise eine schwierige Verfassungssituation die Folge.