Junior soll die Uni aufmischen

Experten der Bildungsministerin kreieren den Turbo-Professor: Mit 30 JahrenJuniorprofessor. Gesetzgeber muss jetzt schnell das Beamtenrecht novellieren

BERLIN taz ■ Sein Name ist Junior. Er ist um die 30 Jahre alt. Und er soll die reformträgen Hochschulen aufmischen: der Juniorprofessor. Gestern stellte eine Expertenkommission der Bundesbildungsministerin ihr Leitbild für den Hochschullehrer der Zukunft vor. Und der ist nicht nur möglichst jung, sondern wird auch noch nach Leistung bezahlt.

Jugendlichkeit und Leistungsorientierung, das wäre ein absolutes Novum für das Lehrpersonal an deutschen Hochschulen. Bisher gilt als Grundlage für das Dienstrecht der Hochschullehrer das starre Berufsbeamtentum. Und die Habilitation, also die Voraussetzung zur Berufung als Professor, wird hierzulande im Schnitt erst mit 40 Jahren abgelegt. „Das ist eine Unmöglichkeit“, schimpfte der Chef der Expertenkommission, Hans Meyer, über das Greisenalter, in dem heute Nachwuchswissenschaftler Professor werden.

Deswegen hat die Dienstrechtskommission von Bildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) jetzt den Turbo gezündet. Bisher trieb man die Studierenden zum Schnellstudium an. Nun wird von der anderen Seite her ein Anreiz gegeben. Juniorprofessor soll man sich bis maximal zum 37. Lebensjahr nennen dürfen. Und weil man eine solche Professur höchstens sechs Jahre innehat, ist klar, dass auch Studium und Promotion schneller gehen müssen.

Der ideale Karriereplan sieht also so aus: Das Studium wird mit 24 bis 26 Jahren beendet (bisheriger Schnitt: 28 Jahre), Doktor ist man drei Jahre später, ja, und dann ist man schon „Professor“. Der Anreiz für die Studis, sich zu beeilen, um schnell Juniorprofessor werden zu können, ist in der Tat groß. Denn von den 32.297 deutschen Professores geht in den nächsten fünf Jahren rund die Hälfte in den Ruhestand. Die Berufsaussichten im akademischen Bereich sind also, falls die Finanzminister nicht drastisch kürzen, sehr gut.

Es fragt sich allerdings, ob die Gesetzgeber schnell genug sind. Bevor die Quickie-Profs am Katheder stehen, müssen nämlich das Besoldungs-, das Beamten- und das Hochschulrecht geändert werden. Immerhin, die Bildungsministerin versprach: Noch in dieser Wahlperiode wird die Juniorprofessur und die Leistungsbezahlung in Kraft gesetzt.

CHRISTIAN FÜLLER