Debatte um Gen-Check geht weiter

Ein Symposium der Ärztekammer diskutiert über Präimplantationsdiagnostik. Gegner und Befürworter sind sich einig: Für den Einsatz der neuen Technik müsste das Embryonenschutzgesetz geändert werden

„Die Präimplantationsdiagnostik muss doch auch in Deutschland möglich sein.“ Vehement setzte sich gestern Klaus Diedrich auf einem von der Berliner Ärztekammer organisierten Symposium für den umstrittenen Gen-Check von Reagenzglasembryonen ein. Der Frauenarzt ist nicht nur Leiter der Universitäts-Frauenklinik in Lübeck, sondern auch Mitglied des Arbeitskreises „Assistierte Reproduktion“ bei der Bundesärztekammer. Dieser legte Ende Februar einen Richtlinienentwurf vor, nach dem künftig eine genetische Untersuchung von künstlich gezeugten Embryonen zulässig sein soll. Erst der Gen-Check soll darüber entscheiden, ob der Embryo im Mutterleib zu einem Kind heranreifen darf.

Die von Gegnern der Präimplantationsdiagnostik (PID) geäußerte Befürchtung, die Einführung dieser Methode komme einem Dammbruch gleich, wies Diedrich zurück. In anderen Staaten achte man strikt darauf, dass diese Methode nur bei Paaren mit einem hohen Risiko für ein schwer krankes Kind angewandt werde. Missbrauch könne „durch Gesetze verhindert werden“. Dass in den USA in manchen Fällen diese strenge Indikation nicht eingehalten wurde, „kritisiere ich auch, aber das muss ja nicht zu einem Verbot führen“.

1990 wurde das erste PID-Kind geboren, weltweit sind es bislang etwa 300 Kinder. „In den Niederlanden“, so berichtete der Philosoph Norbert Steinkamp von der Katholischen Universität Nijmegen, „wird PID noch als Forschungsprojekt durchgeführt.“ Jede einzelne Anwendung müsse vorher bewilligt werden. Sieben PID-Kinder wurden dort bislang geboren. Viel zu wenig, um zu beurteilen, ob die Untersuchungsmethode nicht auch zu Schädigungen der Embryonen führen.

Klarheit darüber, ob PID in Zukunft auch in Deutschland erlaubt sein wird, brachte auch das Symposium nicht. Deutlich wurde nur, dass sowohl die Befürworter als auch die Gegner von PID darin einig sind, dass es ohne Änderung des Embryonenschutzgesetzes nicht geht. Darum wird es auch auf einem Expertensymposium gehen, zu dem das Bundesgesundheitsministerium im Mai geladen hat.

WOLFGANG LÖHR